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LOIBACHER FELD

Hitler- oder „Kroatengruß“ in Bleiburg? 69-Jähriger angeklagt

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Symbolbild (FOTO: no-ustasa.at, zVg.)

Der kroatische Staatsbürger musste sich gestern vor dem Klagenfurter Landesgericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, sich des Tatbestands der Wiederbetätigung strafbar gemacht zu haben.

Jedes Jahr versammeln sich hunderte Menschen am Loibacher Feld bei Bleiburg, um den Geschehnissen während des Zweiten Weltkriegs zu gedenken. Allerdings wandte sich diese Veranstaltung von einer Gedenkfeier zu einer Massenversammlung von Faschisten und Anhängern neonazistischen Ideologien.

So lautet zumindest der Vorwurf der Gegner der durch die katholische Kirche veranstalteten Gedenkfeier. Nun fordern EU-Abgeordnete von ÖVP, SPÖ und NEOS das Ende der faschistischen und rechtsextremen Provokationen im Rahmen der Veranstaltung. (KOSMO berichtete)

„Hitler war ein kluger Mann“
Und genau auf jener Veranstaltung soll sich der angeklagte Kroate vergangenen Jahres im nationalsozialistischen Sinne wiederbetätigt haben. Laut Anklage habe der 69-Jährige in einer Uniform der faschistischen Ustascha auf einem Friedhof dreimal seinen rechten Arm zum Hitlergruß erhoben. Dies soll er zudem in einem Interview für ORF bestätigt haben.

In diesem gab er unter anderem folgende Worte von sich: „Wenn man heute über Hitler redet, sehen das alle negativ, aber warum? Seine Ideologie hat Deutschland groß gemacht. Hitler ist einfach ein kluger Mann gewesen, der nur Ordnung schaffen wollte.“

Laut Staatsanwältin Nicole Zwirn besteht kein Zweifel, dass sich der Angeklagte der Wiederbetätigung schuldigt gemacht hat. Nichtsdestotrotz versuchte der 69-Jährige seine Aussagen zu relativieren, indem er vor Gericht aussagte, Auschwitz, Judenverfolgung und Krieg zu verurteilen: „Er war ein Herrscher seiner Zeit. Es gab Gutes, aber auch Schlechte.“

„Kroatischer Gruß“?
Auf die Frage des Richters, ob er den verbotenen Hitlergruß gezeigt habe, antwortete der Kroate eindeutig mit „Ne“ („Nein“). Laut ihm sei es der kroatische Gruß gewesen, bei welchem man den rechten Arm austrecke und dann gleich zum Herzen führe.

Dieser Erklärung widersprach die Staatsanwältin: „Der kroatische Gruß besteht aus einer nach vorne gestreckten, geballten Faust.“ Zu diesem Thema wurde auch ein Beamter des Landesamtes für Verfassungsschutz befragt, der aussagte, dass der kroatische Gruß darin bestehe, dass die Faust zuerst zum Herz geführt und dann nach vorne gestreckt wird.

Für den Angeklagten belastend sind auch die Aussagen einiger Zeugen, wie zum Beispiel die eines Wiener Journalists zu: „Für mich war es eindeutig ein Hitlergruß. Die Hand ging stramm nach vorne.“

Verhandlung vertagt
Die Diskussion über die unterschiedlichen Grüße, Gesten, Handbewegungen etc. artete vor Gericht so aus, dass schlussendlich große Unklarheit herrschte. Aus diesem Grund bestand die Verteidigung auf ein Gutachten eines Sachverständigen.

Die Staatsanwältin sprach sich nicht gegen diesen Vorschlag aus, weshalb das Gericht den Antrag akzeptierte und die Verhandlung vertagte.