Der Klimawandel stellt Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor neue Herausforderungen, insbesondere während der Sommermonate. Angesichts der steigenden Temperaturen kritisieren Experten und die Arbeiterkammer (AK) die derzeit geltenden Richtlinien für Arbeitsplätze. Darauf weist die kürzlich von der AK veröffentlichte Broschüre hin.
In Österreich sind die Sommer nicht mehr so, wie sie einmal waren. „Der Sommer wie damals, in den 70er-, 80er-Jahren, den gibt es nicht mehr“, sagte Meteorologe Andreas Jäger bei einem Pressegespräch der AK. „Der Klimawandel ist gekommen, um zu bleiben. Das, was wir wir jetzt haben, ist die Basis, es wird nicht mehr besser.“ Laut Geosphere Austria hat sich die Zahl der Hitzetage mit mehr als 30 Grad in den letzten Jahrzehnten bereits verdoppelt bis verdreifacht, und sie wird weiter steigen.
Arbeitsbedingungen bei Hitze
Diese Entwicklung wirft Fragen über die Arbeitsbedingungen bei Hitze auf. Aktuell gibt es für Büroarbeiten und Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung Richtwerte für Raumtemperaturen zwischen 19 und 25 Grad. Bei normaler körperlicher Belastung zwischen 18 bis 24 Grad, und bei hoher Belastung sind mindestens zwölf Grad vorgeschrieben. Für die Baubranche gibt es Sonderregeln: Bei 32,5 Grad bekommen Arbeiter hitzefrei, und eine Entschädigung aus der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse.
Höchsttemperaturen
Die Kritik der AK konzentriert sich darauf, dass diese Höchsttemperaturen nur als Soll-Bestimmungen festgelegt sind, und dem Klimawandel nicht gerecht werden. Eine Lösung wäre etwa, einen früheren Dienstbeginn und ein früheres Dienstende zu ermöglichen, wie AK-Direktorin Silvia Hruška-Frank betonte. Eine Siesta, also längere Arbeitspausen über die Mittagsstunden, sieht die AK-Direktorin jedoch kritisch: „Die Siesta sei in Form von geteilten Diensten etwa aus dem Handel, der Pflege und dem Tourismus bekannt. Und man wisse, wie belastend das ist, weil viel mehr vom Tag von der Arbeitszeit besetzt wird.“
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Änderungen im Arbeitsrecht sind laut Hruška-Frank unumgänglich, und sie fordert Arbeitsminister Martin Kocher auf, sich dieses Themas anzunehmen. Gegebenenfalls könnten Detailregelungen, wie beispielsweise das Recht auf Leistungsverweigerung bei Überstunden oder ein verbindlicher Rechtsanspruch auf Hitzefrei bei 32,5 Grad, relativ zügig angepasst werden. Komplexere Sachverhalte will Hruška-Frank mit der Wirtschaftskammer in sozialpartnerschaftlichen Gesprächen in den kommenden Wochen behandeln.
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