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SCHWEIZ

Homeoffice: Arbeitgeber müssen Teile der Miete übernehmen

Symbolbild (FOTO: iStockphoto)

In der Schweiz sorgte ein Urteil des Bundesgerichtshofes für großes Aufsehen. Unternehmer müssen ihren Angestellten einen Teil der Miete bezahlen, insofern sie ihrer Arbeit im Homeoffice nachgehen.

Ein Mitarbeiter einer Zürcher Treuhandfirma klagte seinen Arbeitgeber auf Entschädigung. Der Arbeitgeber berief sich jedoch darauf, dass es diesbezüglich keine Vereinbarung gegeben habe, weshalb man nicht verpflichtet sei, einen Teil der Miete zu bezahlen.

Diese Argumentation ging vor dem Bundesgerichtshof nicht durch. Auch wenn durch das Homeoffice keine zusätzlichen Kosten (Anmietung eines Zimmers, ein neuer Internetanschluss, etc.) angefallen sind, so wurde die Firma dazu gerichtlich verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen. Diese muss nun auch rückwirkend beglichen werden. Der Mitarbeiter hat bereits sein Arbeitsverhältnis gekündigt. Dennoch hat er Anspruch auf eine monatliche Entschädigung in der Höhe von 150 Franken (rund 140 Euro).

Möglicherweise Präzedenzfall
Schweizer Arbeitsrechtexperten meinen nun, dass das Urteil ein Präzedenzfall werden könne. Arbeiternehmer könnten in Zukunft Entschädigungszahlungen fordern, insofern sie unfreiwillig ins Homeoffice zitiert wurden. Bei einer freiwilligen Arbeit von zu Hause bestehe dieser Anspruch jedoch nicht. Laut Rechtslage in der Schweiz müssen Dienstgeber ihren Mitarbeitern alle zur Ausführung der Arbeit entstehenden Auslagen ersetzen. Neben Laptops, Druckern und anderer Technik betreffe dies auch den Arbeitsplatz selbst.

Situation in Österreich
Hierzulande muss der Arbeitgeber zwar die nötige Technik für die Arbeit im Homeoffice bereitstellen, eine Entschädigung für Strom, Internet oder Miete muss jedoch zusätzlich vereinbart werden.

Die Arbeiterkammer Österreicher empfiehlt daher, bereits im Vorhinein solch eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zu treffen. In vielen Unternehmen gebe es dazu bereits Betriebsvereinbarungen.

Quellen & Links: