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FAKE NEWS?

Impfpflicht: So viele Impfungen sind vorgesehen!

(FOTOS: iStock)

Derzeit kursieren in den sozialen Medien zahlreiche Fake-News über die Impfpflicht – unter anderem ist von rund 12 Pflichtimpfungen die Rede. Was ist wirklich wahr?

In sozialen Medien wie Facebook oder Telegram behaupten etliche Menschen, dass sich dem Impfpflicht-Gesetz zufolge die geimpften Personen alle drei Monate impfen lassen müssten, sonst drohe es hohe Strafen. Dieses Gesetz solle drei Jahre gelten, was „insgesamt 12 Spritzen“ wären, heißt es weiter.

Erinnerung an Ungeimpfte:
Am 15. Februar 2022 steht unter Erinnerungsschreiben im Paragraf 6, dass alle drei Monate die ungeimpften Personen erhoben und daran zu erinnern seien, dass sie die jeweilige Impfung auffrischen müssen. Personen, die sich dagegen wehren, kann regelmäßig eine Geldstrafe verhängt werden (§7, §8).

Drei Impfungen?
Derzeit umfasst die Impfpflicht drei Impfungen. Andere Zeitintervalle gelten für Personen die sich infiziert und erst vor kurzem mir der ersten Impfdosis geimpft haben. In den derzeitigen Anwendungsempfehlungen des Impfgremiums wird eine vierte Impfung noch nicht allgemein empfohlen.

Das Bundesgesetz tritt voraussichtlich am 31. Jänner 2024 außer Kraft – von 12 Impfungen in drei Jahren – wurde allerdings nirgends erwähnt.

Quelle: Heute-Artikel