144 Millionen Euro – so viel zahlen Österreichs Familien jährlich für Nachhilfe. Und ein Großteil davon wäre vermeidbar.
Österreichs Familien wenden pro Jahr insgesamt 144 Millionen Euro für bezahlte Nachhilfe auf. Aus dem aktuellen „Nachhilfebarometer“ der Arbeiterkammer (AK) geht hervor, dass ein wesentlicher Teil dieses Bedarfs auf Mängel im Schulunterricht zurückzuführen ist. Für das AK-Nachhilfebarometer 2025 wurden österreichweit 3.305 Haushalte mit 4.998 Schulkindern befragt. Demnach erhalten derzeit 338.000 Kinder und Jugendliche private Lernunterstützung – das entspricht 32 Prozent aller Schülerinnen und Schüler.
Besonders auffällig: Bereits 23 Prozent der Volksschulkinder, also jedes vierte, ist auf zusätzliche Hilfe angewiesen. Im Durchschnitt wenden Eltern 720 Euro pro Kind und Jahr dafür auf. Zum Vergleich: 2016 lag die Nachhilfequote über alle Schulstufen hinweg bei 19 Prozent, bei Volksschülerinnen und Volksschülern sogar bei lediglich sieben Prozent.
Schulische Defizite
Nach Angaben der AK führen Eltern 28 Prozent der bezahlten Nachhilfefälle unmittelbar auf Defizite im Unterricht zurück – sei es, weil Lerninhalte nicht ausreichend vermittelt wurden oder weil Unterrichtsstunden ausgefallen sind. Rund 40 Millionen Euro der privaten Nachhilfeausgaben entfallen damit laut Kammer auf Förderleistungen, die eigentlich im schulischen Rahmen erbracht werden müssten.
Der Befund der AK ist eindeutig: Je geringer die individuelle Förderung in der Schule ausfällt, je stärker Eltern den Unterricht als noten- und prüfungsorientiert wahrnehmen und je weniger der Unterricht am tatsächlichen Wissensstand der Kinder ansetzt, desto häufiger wird private Nachhilfe notwendig. Für viele Kinder beginnt diese zusätzliche Lernunterstützung damit bereits in der Volksschule.
„Nachhilfe ist für viele Familien notwendig, damit ihre Kinder in der Schule mitkommen. Wenn Kinder schon in der Volksschule auf private Unterstützung angewiesen sind, zeigt das: Der Unterricht holt Kinder nicht dort ab, wo sie stehen, und bietet zu wenig wirksame Unterstützung. Damit verlagert sich eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe auf die Schultern der Eltern“, sagt AK-Bildungsexpertin Elke Larcher.
Das Barometer verdeutlicht darüber hinaus, dass Bildungschancen nach wie vor stark von den finanziellen und zeitlichen Möglichkeiten der Familie abhängen. Nur 19 Prozent der befragten Eltern sind der Überzeugung, dass allein die Fähigkeiten ihres Kindes über dessen schulischen Erfolg entscheiden. Drei von fünf Elternteilen sehen das Haushaltseinkommen als maßgeblichen Faktor, ein Fünftel bewertet es sogar als wichtiger als die Begabung des Kindes selbst.
AK-Forderungskatalog
Aus den Ergebnissen des Barometers hat die Arbeiterkammer einen Forderungskatalog mit fünf Punkten abgeleitet. An erster Stelle steht die Forderung nach zielgerichteten Investitionen in das Schulsystem: Kinder dürften nicht darauf angewiesen sein, dass ihre Eltern über ausreichend Geld oder Zeit verfügen, um Lernziele zu erreichen. Laut AK-Berechnungen wären für den von der Regierung angekündigten Chancenbonus mittelfristig 440 Millionen Euro erforderlich – statt der bisher geplanten 65 Millionen Euro.
Darüber hinaus fordert die Kammer den Ausbau ganztägiger, beitragsfreier Bildungsangebote, die Eltern sowohl vom aufwendigen Lernen zu Hause als auch von kostspieliger privater Nachhilfe entlasten würden. Als dritten Punkt nennt die AK die Verbesserung von Schul- und Unterrichtsqualität. Konkret kritisiert die Kammer die sogenannte „Leistungsbeurteilungsverordnung“ als veraltet, da sie sich vorrangig an „punktuellen Wissensabfragen“ orientiere – stattdessen brauche es mehr begleitendes Feedback sowie „Lernentwicklungsgespräche“.
Der vierte Punkt des Katalogs zielt auf eine spürbare Senkung der Schulkosten ab: Ausgaben für Lernmaterialien sowie die Teilnahme an Schulveranstaltungen wie Ausflügen und Exkursionen dürften Familien nicht zusätzlich finanziell belasten.
Die fünfte Forderung schließlich gilt der gezielten Unterstützung armutsgefährdeter Familien und Alleinerzieherinnen – konkret durch eine Anhebung des Arbeitslosengeldes und der Sozialhilfe sowie die Einführung einer Unterhaltsgarantie.