Justiz im Blindflug: Bei den Ermittlungen zum AUA-Hagelflug fehlen entscheidende Daten. Während die Behörden streiten, wurde das Verfahren gegen eine Schlüsselperson überraschend eingestellt.
Die Ermittlungen zum AUA-Hagelflug im Sommer 2024 kommen nur schleppend voran. Weder der gerichtlich bestellte Sachverständige noch die Staatsanwaltschaft können derzeit auf die Flugzeugaufzeichnungen zugreifen, da eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs noch aussteht. Entgegen internationaler Standards wurde der Vorfall mit dem AUA-Airbus lediglich als normale Betriebsstörung klassifiziert, wodurch der Justiz unter anderem die Auswertung des Cockpit-Voicerecorders verwehrt bleibt.
Inzwischen hat die österreichische Sicherheitsuntersuchungsstelle den Fall an die deutsche Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung abgetreten, die den Hagelschaden nun als schwerwiegende Störung einstuft.
Verdacht auf Bevorzugung
Gegen mehrere Mitarbeiter des Verkehrsministeriums laufen Untersuchungen wegen möglicher Bevorzugung des Lufthansa-Konzerns. Neben dem Hagelschaden-Vorfall steht auch ein Swiss-Flug im Fokus, bei dem ein junger Flugbegleiter während einer Notlandung in Graz in dichtem Rauch ums Leben kam.
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Die Vorwürfe lauten, dass in beiden Fällen die Untersuchungen zugunsten der Fluggesellschaften manipuliert worden sein könnten. Die betroffenen Personen weisen diese Anschuldigungen entschieden zurück.
Überraschende Einstellung
Trotz der noch laufenden justiziellen Untersuchungen stellte die Staatsanwaltschaft Wien das Verfahren gegen die leitende Ermittlerin Bettina Bogner am 30. Dezember überraschend ein. Die Begründung: Sie habe glaubhaft darlegen können, dass keine fehlerhafte Einstufung des AUA-Hagelflugs vorliege.
Passagieranwalt Wolfgang List zeigt sich irritiert: „Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens hinsichtlich des Verdachtes des Missbrauchs der Amtsgewalt ist für uns in keiner Weise nachvollziehbar, weshalb wir am 7. Jänner bereits eine Einstellungsbegründung beantragt haben. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass wir einen Fortführungsantrag bei der Staatsanwaltschaft stellen werden.“
Eine Anfrage des KURIER zu diesen Entwicklungen ließ Bogner unbeantwortet.
Die Ermittlungen gegen die beiden Piloten sowie gegen die Austrian Airlines selbst bleiben von dieser Entscheidung unberührt und werden vorerst fortgesetzt.