Im Jahr 2025 können sich Arbeitnehmer und Pensionisten erneut über mehr Netto vom Brutto freuen. Grund dafür ist die teilweise Abschaffung der sogenannten Kalten Progression. Ab Jahresbeginn werden die Lohnsteuer-Tarifstufen, bei denen sich der Steuersatz erhöht, erneut deutlich angehoben. Diese Maßnahme bringt Steuererleichterungen im Umfang von etwa zwei Milliarden Euro mit sich.
Unter dem Titel „Abschaffung der Kalten Progression“ werden Steuerzahler ab Jänner 2025 entlastet. Die „Krone“ zeigt anhand übersichtlicher Grafiken, wie sich die Änderungen konkret auf Arbeitnehmer und Pensionisten auswirken. Der Wert, um den die Tarifstufen angehoben werden, beträgt rund vier Prozent. Laut Berechnungen von finanzrechner.at profitieren Einkommensbezieher monatlich und jährlich davon.
Die Kalte Progression beschreibt eine schleichende Steuererhöhung, bei der Einkommenssteigerungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, dazu führen, dass Steuerzahler in höhere Steuerklassen rutschen, ohne real mehr Einkommen zu haben. Durch die Reform, die seit 2023 jährlich die Steuertarifstufen anhebt, bleibt am Ende mehr Netto vom Brutto übrig.
Höhere Steuerstufen
Die Grundlage für die Anpassungen im Jahr 2025 bildet die Inflation zwischen Juli 2023 und Juni 2024, die bei etwa fünf Prozent lag. Dadurch ergibt sich eine Steuerentlastung von knapp zwei Milliarden Euro. Ein Drittel dieses Betrags – etwa 650 Millionen Euro – wurde von der Regierung gezielt zur Förderung bestimmter Gruppen wie Wenig- oder Mittelverdienern verwendet.
Nach Verhandlungen zwischen der ÖVP, die höhere Einkommen stärker entlasten wollte, und den Grünen, die auf kleinere Einkommen abzielten, wurde eine einheitliche Erhöhung aller Tarifstufen um 3,83 bis 3,84 Prozent beschlossen. Die oberste Steuerstufe für den Spitzensteuersatz von 55 Prozent bleibt dabei unberührt. Zusätzlich bleibt durch die Inflation noch Spielraum für Maßnahmen wie die Anhebung des Kilometergelds.
Auswirkungen auf die Steuerzahler
Bernhard Angeler, Wiener Unternehmer und Betreiber der Webseite finanzrechner.at, hat errechnet, wie viel Arbeitnehmer konkret sparen können. Wer beispielsweise ein Bruttomonatseinkommen von 1700 oder 2000 Euro hat, spart jährlich 121 Euro. Bei 3000 Euro steigt die Ersparnis auf 201 Euro, bei 4000 bis 6000 Euro auf 334 Euro, und wer 7000 Euro verdient, kann mit 538 Euro rechnen. Eine genaue Berechnung für individuelle Fälle ist auf finanzrechner.at/kalte-progression möglich.
Lohnerhöhungen und Pensionserhöhungen, die im Herbst und im Jänner beschlossen wurden, sind in diesen Berechnungen noch nicht berücksichtigt, weshalb das tatsächliche Mehreinkommen 2025 noch höher ausfallen könnte.
Erhöhung der steuerfreien Einkommensgrenze
Die unterste Tarifstufe, bis zu der keine Lohnsteuer anfällt, wird von 12.816 Euro auf 13.308 Euro angehoben. Wer bisher unter dieser Grenze verdient, profitiert nur, wenn eine Lohnerhöhung dazu führt, dass das Einkommen über die neue Schwelle steigt.
Zusätzliche Entlastungsmaßnahmen
Neben der Anpassung der Tarifstufen wurden weitere Erleichterungen beschlossen:
- Der Kinderzuschlag für Alleinverdiener und Alleinerziehende mit geringem Einkommen wird nun dauerhaft gewährt, ohne zeitliche Befristung.
- Die Tages- und Nächtigungsgelder für Dienstreisen im Inland steigen auf 30 Euro (bisher 26,40 Euro) bzw. 17 Euro (bisher 15 Euro).
- Das Kilometergeld wird einheitlich auf 50 Cent pro Kilometer festgelegt.
- Die Zuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel auf Dienstreisen werden für die ersten 50 Kilometer auf 50 Cent erhöht.
- Beim Sachbezug für Dienstwohnungen wird die gänzlich steuerfreie Wohnfläche auf 35 m² erhöht, und Gemeinschaftsräume werden aliquot statt voll angerechnet.
- Die Freigrenze für sonstige Bezüge wird valorisiert.
Erleichterungen für Kleinunternehmer
Auch Kleinunternehmer profitieren von den neuen Regelungen. Die Kleinunternehmergrenze wird auf 55.000 Euro angehoben und gilt sowohl für die Umsatzsteuer als auch die Einkommensteuer. Damit wird eine bisherige Unstimmigkeit beseitigt.
Vergleich mit anderen Ländern
Der ehemalige Finanzminister Magnus Brunner betonte die Vorzüge des österreichischen Modells im internationalen Vergleich: „Wir haben für uns die richtige Mischung gefunden. Das deutsche Modell sieht nur alle zwei Jahre einen Bericht vor, hat keinen Automatismus und der Bundestag muss entscheiden, wie das Geld zu den Menschen kommt. In der Schweiz gibt es zwar einen Automatismus, aber nur bei den Bundessteuern. Gleichzeitig haben aber nicht alle Kantone, die den Großteil der Steuern einheben, einen Automatismus.“
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