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Menschenrechtsrisiken

Karner unter Druck: Europarat warnt vor Abschiebeplänen

Karner unter Druck: Europarat warnt vor Abschiebeplänen
(FOTO: EPA / OLIVIER HOSLET)
3 Min. Lesezeit |

Rückführungszentren außerhalb der EU rücken näher – doch ein hochrangiger Europarat-Vertreter meldet ernsthafte Bedenken an.

Der Menschenrechtskommissar des Europarates, Michael O’Flaherty, hat die zuständigen Innenminister von Österreich und vier weiteren EU-Mitgliedstaaten in einem offiziellen Schreiben auf mögliche Menschenrechtsverstöße im Zusammenhang mit geplanten Rückführungszentren außerhalb der Europäischen Union aufmerksam gemacht. Österreich, Dänemark, Deutschland, Griechenland und die Niederlande verfolgen gemeinsam Pläne für sogenannte Return Hubs in Drittstaaten.

O’Flaherty dringt dabei auf verbindliche Schutzmechanismen und die konsequente Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards. In seinem Schreiben an Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hielt er fest: „Wir sind uns alle einig, dass unser Migrations- und Rückführungssystem im Hinblick auf seine Wirksamkeit angepasst werden muss.“ Entsprechende Fortschritte begrüße er dem Grunde nach, doch müssten alle österreichischen Maßnahmen „in vollem Einklang mit den Verpflichtungen aus dem EU-Recht und dem Völkerrecht, einschließlich der Menschenrechtsstandards stehen“.

Vier Schutzmaßnahmen

In dem am Donnerstag veröffentlichten Schreiben verwies O’Flaherty auf einen Bericht aus dem September 2025, der davor warnt, „dass die Überstellung von Menschen in Rückführungszentren erhebliche Menschenrechtsrisiken mit sich bringt“. Der Bericht nennt konkret Risiken von Misshandlungen, willkürlicher Inhaftierung, Verstößen gegen das Refoulement-Verbot, Kollektivausweisungen sowie erschwertem Zugang zu Rechtsmitteln.

Um diesen Risiken zu begegnen, benennt der Kommissar vier konkrete Schutzmaßnahmen. Vor der Einrichtung eines solchen Zentrums müsse zunächst eine „umfassende Bewertung der direkten und indirekten Menschenrechtsrisiken vorausgehen“.

Diese Prüfung solle sowohl die rechtliche als auch die faktische Situation erfassen und in einem Maßnahmenplan resultieren, der geeignet ist, Risiken abzuwenden, einzudämmen oder zu beheben. Sollten Mitgliedstaaten Return Hubs tatsächlich einrichten, müssten diese laut O’Flaherty „einer angemessenen, unabhängigen und kontinuierlichen Menschenrechtsüberwachung“ unterliegen. Dazu bedürfe es auch klar geregelter Kontroll- und Aussetzungsmechanismen.

Darüber hinaus müsse die Kooperation mit Drittstaaten auf verbindlichen Verträgen fußen, „die durchsetzbare Menschenrechtsklauseln enthalten“. Als vierte Bedingung fordert der Europaratskommissar „eine parlamentarische, öffentliche und gerichtliche Kontrolle“, die ermöglicht werden solle, „indem Risikobewertungen, Pläne zur Risikominderung, Überwachungsergebnisse und Vereinbarungen veröffentlicht werden“.

Karners Zeitplan

Karner hatte die Umsetzung der Rückkehrzentren bereits am Mittwoch bei einem Arbeitsbesuch in Berlin als politische Priorität bezeichnet. Er und sein deutscher Amtskollege Alexander Dobrindt rechnen damit, dass die Verhandlungen mit potenziellen Partnerstaaten noch vor Jahresende abgeschlossen werden könnten.

Erste Abschiebungen in solche Zentren sollen demnach im kommenden Jahr anlaufen.

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KO KOSMO-Redaktion
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