Ein Lkw-Fahrer wurde auf der A2 nahe des Kamenzer Kreuzes in Nordrhein-Westfalen nicht nur wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt, sondern auch mit einem ungewöhnlichen Beifahrer erwischt. Auf dem Armaturenbrett des Sattelzugs hatte es sich eine Katze bequem gemacht. Der Fahrer war Mitte Jänner mit 6 km/h zu schnell in Richtung Oberhausen unterwegs, als die Radar-Messanlage auslöste und den vierbeinigen Mitfahrer dokumentierte.
Tiere als Ladung
Die Polizei Dortmund weist in diesem Zusammenhang auf die rechtlichen Bestimmungen bei der Mitnahme von Haustieren hin. Tiere werden rechtlich als Sachen eingestuft und gelten während der Fahrt als Ladung. Die Mitnahme auf dem Beifahrersitz ist grundsätzlich erlaubt, jedoch nur mit angemessener Sicherung durch eine Transportbox oder spezielle Brustgeschirre mit Gurt.
Ohne entsprechende Sicherungsmaßnahmen könnte das Tier bei einer Vollbremsung oder einem Unfall zu einem gefährlichen Geschoss werden. Zudem stellt die Ablenkung durch Haustiere am Steuer eine häufige Unfallursache dar, da besonders Katzen oft viel Aufmerksamkeit einfordern.
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Doppelte Strafe
Für den Lkw-Fahrer hat der Vorfall finanzielle Konsequenzen: Neben der Geldstrafe für die Geschwindigkeitsübertretung muss er zusätzlich ein Verwarngeld von 35 Euro für mangelnde Ladungssicherung bezahlen.