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Mordurteil

Narkose-Tod mit vier Jahren: 13,5 Jahre Haft für Arzt

Narkose-Tod mit vier Jahren: 13,5 Jahre Haft für Arzt
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Ein Zahnarztbesuch, eine Narkose, ein Tod – und ein Arzt, der weitermachte. Jetzt fiel das Urteil im Fall der kleinen Emilia.

Das Landgericht Frankfurt hat den Anästhesisten Gerald W. wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 13,5 Jahren verurteilt. Im Mittelpunkt des Falls steht der Tod der vierjährigen Emilia, die im September 2021 in einer Zahnarztpraxis im hessischen Kronberg im Taunus nach einer fehlerhaften Narkose starb.

Das Mädchen war wegen seiner Angst vor dem zahnärztlichen Eingriff in Narkose gelegt worden. Doch statt einer komplikationslosen Behandlung verschlechterte sich ihr Zustand nach der Betäubung dramatisch. Blutvergiftungen traten auf – Emilia starb noch in der Praxis.

Fatale Fehler

Neben dem Mord an dem Kind wurde Gerald W. auch wegen versuchten Mordes in drei weiteren Fällen verurteilt. Das Gericht sah als zentrales Mordmerkmal die Verdeckungsabsicht: Gerald W. habe versucht, die ihm unterlaufenen Fehler zu verschleiern, was den Tod des Mädchens erst ermöglicht habe.

Am Tag des Eingriffs hatte er ein kontaminiertes Narkosemittel verwendet und dabei auf die vorgeschriebene Hilfsperson verzichtet. Vier Kinder erhielten Injektionen aus derselben Propofol-Ampulle – die Folge waren Blutvergiftungen bei allen Betroffenen. Als sich Emilias Zustand bedrohlich zuspitzte, rief Gerald W. keinen Notarzt, sondern versuchte die Situation eigenhändig in den Griff zu bekommen.

Richterliche Kritik

Besonders scharf kritisierte der Richter, dass Gerald W. am darauffolgenden Tag in einer anderen Zahnarztpraxis seinen Dienst antrat, als wäre nichts geschehen. „Was haben Sie sich, zum Teufel, dabei gedacht?“, hielt er dem Angeklagten vor.

Ein erstes Urteil aus dem Jahr 2024, das lediglich auf fahrlässige Tötung lautete, hatte der Bundesgerichtshof zuvor aufgehoben – die Verdeckungsabsicht sei darin nicht hinreichend gewürdigt worden. Nach dem neuen, noch nicht rechtskräftigen Spruch zeigte sich die Staatsanwältin überzeugt: „Das heutige Urteil war wichtig und richtig.“

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KO KOSMO-Redaktion
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