Derzeit kann man ohne Impfung gegen das Coronavirus bzw. Genesungsbescheid in Österreich keinen Führerschein machen, warnen ÖAMTC, ARBÖ und der Fachverband für Fahrschulen.
Seit Mitte Dezember muss man bei Fahrstunden sowie beim Fahrsicherheitstraining einen 2G-Nachweis vorlegen. „Momentan ist die Situation so, dass es für Nichtgeimpfte nicht möglich ist, einen Führerschein zu erwerben. Das ist natürlich ein Zustand, der nicht dauerhaft sein kann, weil ein Führerschein ist ein ganz wesentliches Element, um sich sowohl beruflich als auch im privaten Leben bewegen zu können“, so ÖAMTC-Direkter Oliver Schmerold. Die einzige Ausnahme ist ein Nachweis darüber, dass man den Führerschein für die Arbeit braucht und deshalb macht.
Auch Verlust droht
Ebenfalls drohe ein Verlust des Führerscheins, insofern man die Fahrsicherheitstrainings und Perfektionsfahrten nicht absolviert. Dank eines „Toleranzerlasses“ des zuständigen Ministeriums, konnten ÖAMTC, ARBÖ und der Fachverband für Fahrschulen zumindest bewirken, dass die Lockdowns zu keinen Fristversäumnissen führen. Wie dies jedoch jetzt hinsichtlich der Impfung bzw. Impfplicht aussieht, ist nicht fix.
„Die Fahrtrainings und Mehrphasenausbildungen finden unter höchsten Hygienestandards und Einhaltung aller CoV-Maßnahmen statt. Dazu gehören natürlich auch die konsequente Überprüfung von gültigen Impf- und Testzertifikaten. Dieses Vorgehen hat seit Ausbruch der Pandemie sehr gut funktioniert, weshalb die Anwendung der 3-G-Regelung im Rahmen der Ausbildungsfahrten sinnvoll wäre“, so Günther Schweizer, Geschäftsführer der ARBÖ Fahrsicherheitszentren.
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