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Jugendschutz versagt

Keine Kontrolle: Getränkeautomat verkauft Kindern Wodka

Keine Kontrolle: Getränkeautomat verkauft Kindern Wodka
FOTO: iStock, Creative Commons Attribution-Share Alike 4.0
2 Min. Lesezeit |

Alkohol per Knopfdruck: In Salzburg konnte eine 14-Jährige mit ihrer Kinder-Bankomatkarte ungehindert Wodka aus einem Automatenshop kaufen. Der Fall wirft ernste Fragen zum Jugendschutz auf.

Automatenshops haben sich in den vergangenen Jahren rasant im urbanen Raum etabliert. Was einst als Nischenkonzept begann, ist heute fester Bestandteil vieler Stadtbilder geworden. Besonders in kleineren und mittelgroßen Städten, wo ein vollwertiges Geschäft wirtschaftlich nicht tragfähig wäre, erweisen sich diese kompakten Verkaufsstellen als populär. Das Prinzip ist denkbar einfach: Ein kleiner Raum wird angemietet, mit Automaten für Snacks und Getränke bestückt und ermöglicht rund um die Uhr Einkäufe per Bankomatkarte oder Bargeld.

In Salzburg sorgt nun ein solcher Automatenshop für Aufsehen. Bei einem Test der „Salzburger Nachrichten“ konnte eine 14-Jährige problemlos eine Flasche Wodka erwerben – und zwar mit ihrer Kinder-Bankomatkarte. Auch der simple Einwurf von Bargeld reichte aus, um alkoholische Getränke zu kaufen.

Die betroffene Jugendliche ist die Tochter der SPÖ-Landtagsabgeordneten Karin Dollinger, die mit dieser Aktion auf die Sicherheitslücke aufmerksam machen möchte. „Das kann ja jeder Fünfjährige bedienen: Da muss man ja nicht einmal lesen können, weil man alles auf Symbolen auswählen kann. Wenn da ein Kind auf dem Weg zur Schule etwas kauft, bekommt das ja niemand mit“, äußert sie sich gegenüber den „SN“ schockiert.

Jugendschutz-Problematik

Der Jugendschutz stellt bei diesem Geschäftsmodell eine erhebliche Herausforderung dar. Da keine persönliche Alterskontrolle stattfindet, kann jeder, der eine Bankomatkarte eines Erwachsenen besitzt, unbeobachtet Alkohol, Zigaretten und ähnliche Produkte erwerben.

Der Betreiber des Shops versichert den „SN“ gegenüber, dass eigentlich ein Ausweislesegerät installiert sei. Er vermutet, dass dieses aufgrund eines Systemupdates vorübergehend nicht funktioniere. Die Stadtverwaltung Salzburg betont ihrerseits, dass regelmäßig stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden.

Rechtliche Unklarheiten

Sowohl Land als auch Bund vertreten die Position, dass für den Verkauf von Alkohol die rein technische Überprüfung einer Karte nicht ausreichend sei. Die rechtliche Situation scheint jedoch nicht eindeutig geklärt, zumal auch Zigarettenautomaten gesetzlich erlaubt sind.

Klar ist jedoch, dass der Jugendschutz in diesem Bereich verbessert werden muss.

„Man kann diese Geschäfte nicht wie Schwammerl aus dem Boden schießen lassen, ohne zu schauen, was dort abläuft“, kritisiert Landtagsabgeordnete Dollinger.

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KO KOSMO-Redaktion
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