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INSOLVENZ-SCHOCK

Kika/Leiner: Wie lange kann man Gutscheine noch einlösen?

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FOTO: iStock

Angesichts des bevorstehenden Insolvenzverfahrens des Möbelhauses Kika/Leiner stehen viele Kunden unter Druck, ihre Gutscheine rechtzeitig einzulösen. Maximilian Eder vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) empfiehlt dringend, dies möglichst schnell zu erledigen. Nach der erwarteten Eröffnung des Insolvenzverfahrens am morgigen Tag wird das Unternehmen voraussichtlich keine Gutscheine mehr akzeptieren können.

Es ist ungewiss, ob Kika/Leiner noch vor der formellen Eröffnung des Insolvenzverfahrens Gutscheine einlöst. Konsumenten wird jedoch geraten, es dennoch zu versuchen, da eine Einlösung vorteilhaft sein könnte, insbesondere bei Produkten, die sofort mitgenommen werden können. Sollten Gutscheine verfallen, besteht die Möglichkeit, diese als Insolvenzforderung anzumelden.

Anzahlungen für Großanschaffungen

Bei Vorauszahlungen für größere Anschaffungen wie Küchen ist es ratsam, das weitere Vorgehen des Insolvenzverwalters abzuwarten. Sollte dieser den bestehenden Vertrag übernehmen, haben Kunden Anspruch auf die vollständige Lieferung der bereits bezahlten Ware. Wenn der Insolvenzverwalter jedoch vom Vertrag zurücktritt, kann die Anzahlung lediglich als Insolvenzforderung angemeldet werden. Dabei ist zu beachten, dass Rückzahlungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens oft nur geringe Prozentsätze erreichen.

Für die Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren wird eine Gebühr von 25 Euro erhoben. Bei kleineren Beträgen kann dies dazu führen, dass der Aufwand sich nicht lohnt, da die Rückerstattung oft nur einen Bruchteil der ursprünglichen Summe ausmacht. Verbraucher sollten generell darauf achten, hohe Anzahlungen zu vermeiden, da diese im Insolvenzfall ein erhebliches Risiko darstellen.