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Familienförderung

Kind bekommt bis zu 960 Euro: Diese Familienzuschüsse gibt es

FOTO: iStock/BeritK
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Familien in Österreich erhalten auch 2025 finanzielle Unterstützung für Kinderbetreuung. Die Zuschüsse variieren laut finanz.at stark je nach Bundesland.

In Österreich erhalten Familien auch in diesem Jahr finanzielle Unterstützung zur Entlastung bei den Kosten für die Kinderbetreuung. Die Höhe der Zuschüsse variiert jedoch stark je nach Bundesland. Besonders Alleinerziehende und Familien mit niedrigem Einkommen stehen häufig vor der Herausforderung, die Betreuungskosten zu stemmen. Je nach Wohnort können Familien Zuschüsse von bis zu 960 Euro erhalten. Seit Anfang 2025 profitieren sie zudem von einer erhöhten Familienbeihilfe, die bis zu 3.255 Euro pro Kind und Jahr beträgt. Diese Maßnahme kommt rund 1,2 Millionen Familien mit insgesamt zwei Millionen Kindern zugute.

In Oberösterreich wird der Kinderbetreuungsbonus, der zu Jahresbeginn auf 80 Euro monatlich erhöht wurde, weiterhin ausgezahlt. Anspruchsberechtigte erhalten somit bis zu 960 Euro pro Jahr. Zu den Voraussetzungen gehören unter anderem, dass kein kostenloses Betreuungsangebot genutzt wird, das Kind mindestens 37 Monate alt ist und mit einem Elternteil in Oberösterreich lebt. Zudem müssen sowohl das Kind als auch der Elternteil österreichische oder EU-Staatsbürger sein. Anträge können das ganze Jahr über online oder direkt beim Land Oberösterreich gestellt werden, ohne dass zusätzliche Unterlagen erforderlich sind.

Kärntens Familienzuschuss

In Kärnten wurde der Familienzuschuss auf Beträge zwischen 60 und 269 Euro angehoben. Er richtet sich an einkommensschwache Familien und wird anhand des Netto-Familieneinkommens sowie der Anzahl der Familienmitglieder berechnet. Der Zuschuss kann für bis zu 48 Monate bezogen werden, muss jedoch alle sechs Monate neu beantragt werden.

Seit September des Vorjahres sind in Salzburg wieder Kinderbetreuungsförderungen verfügbar, die für bis zu zwölf Monate gewährt werden. Die Einkommensgrenzen wurden angehoben, um mehr Familien zu unterstützen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Betreuungszeit: Für bis zu 20 Wochenstunden können bis zu 400 Euro jährlich gewährt werden, bei mehr als 20 Wochenstunden bis zu 700 Euro. Die Einkommensgrenze für Alleinerziehende und Familien mit einem Kind liegt bei 2.479,75 Euro netto pro Monat und erhöht sich

Das Land Salzburg betrachtet die Anhebung der Fördergrenzen als einen bedeutenden Schritt hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit und einer hochwertigen Kinderbetreuung. Dies soll langfristig die Chancengleichheit für viele Kinder verbessern. Die Unterstützung gilt für nicht schulpflichtige Kinder sowie für jene, die das letzte verpflichtende Kindergartenjahr absolvieren.