Auf der Homepage der Kinderfreunde ist zu lesen, dass Eltern das Urlaubsziel angeben müssen, um Kindergärten vor einem Einschleppen des Coronavirus zu schützen.
„Falls Sie mit Ihrem Kind den Urlaub im Ausland verbracht haben, liegt es in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Sie alle aktuell geltenden Ein- und Ausreisebestimmungen einhalten“, zitiert die „Heute“ einen Text auf der Homepage der Kinderfreunde.
Dies bedeutet, dass man bei einer Rückreise aus einem Land, für welches die Reisefreiheit noch nicht wiederhergestellt wurde, mit den Folgen leben muss. Sollte eine Quarantäne-Pflicht herrschen, so dürfen die Kinder 14 Tage nicht in die Obhut des Kindergartens übergeben werden.
„Quarantänebescheinigung“
Im Rahmen einer „Quarantänebescheinigung“ müssen Eltern das Reiseziel bekanntgeben und alle damit verbundenen gesundheitspolitischen Maßnahmen unterzeichnen. Ein negativer Corona-Test kann die Quarantäne selbstverständlich verkürzen. „Wir richten uns nach den Vorgaben des Außen- und des Gesundheitsministeriums“, so die Kinderfreunde gegenüber „Heute“.
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