Keine Artikel gefunden
Versuche einen anderen Suchbegriff
Produktskandal

Kinderpuppen und Waffen: EU knöpft sich Moderiesen Shein vor

Kinderpuppen und Waffen: EU knöpft sich Moderiesen Shein vor
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Kindliche Sexpuppen und illegale Waffen im Sortiment – der chinesische Moderiese Shein gerät ins Visier der EU-Kommission. Ein Verfahren mit weitreichenden Folgen steht bevor.

Die EU-Kommission hat ein Verfahren gegen den chinesischen Online-Händler Shein in die Wege geleitet. Anlass dafür sind problematische Produkte im Sortiment, darunter kindliche Sexpuppen, genehmigungspflichtige Waffen und Medikamente. Nach öffentlicher Kritik nahm Shein diese Artikel aus dem Angebot. Die Untersuchung erstreckt sich zudem auf das Belohnungssystem der Plattform sowie die mangelnde Transparenz bei Produktempfehlungen, die potenziell den Verbraucherschutz gefährden könnten. Der Konzern kündigte Kooperationsbereitschaft an und verwies auf bereits verstärkte Sicherheitsmaßnahmen seit den Vorfällen.

⇢ EU greift durch: Tiktok-Suchtfalle im Visier – Milliarden-Strafe droht

Französischer Druck

Besonders aus Frankreich kam Druck auf die Brüsseler Behörde, gegen Shein vorzugehen. Die französische Regierung versuchte sogar, eine temporäre Sperrung der Plattform durchzusetzen, scheiterte jedoch vor Gericht. Sowohl die EU-Kommission als auch französische Behörden führen nun separate Ermittlungen durch. In Frankreich eröffnete Shein kürzlich seinen ersten physischen Verkaufsraum, was Demonstrationen gegen Fast Fashion und die Arbeitsbedingungen in der Branche auslöste.

Rechtliche Grundlage

Grundlage des Verfahrens ist der Digital Services Act (DSA), der Online-Plattformen zur raschen Entfernung illegaler Inhalte und zur Offenlegung ihrer Algorithmen verpflichtet. Die Kommission hat nun das Recht, interne Unterlagen von Shein anzufordern. Eine komplette Blockade der Handelsplattform wird als unwahrscheinlich eingestuft, bei nachgewiesenen Verstößen drohen jedoch Geldstrafen.

Die Brüsseler Behörde betont, dass die Verfahrenseinleitung nicht automatisch bedeutet, dass bereits Beweise für Regelverstöße vorliegen.