Supermarktketten im Visier: Das Sozialministerium geht rechtlich gegen Rabattaktionen vor, während die Wettbewerbsbehörde tiefgreifende Marktreformen fordert.
Das Sozialministerium hat über den Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Unterlassungsklage gegen die vier größten Lebensmittelhändler in Österreich eingebracht. Die Klage richtet sich gegen mutmaßliche Verstöße gegen das Preisauszeichnungsgesetz durch irreführende Rabattaktionen. Die Händler sollen künftig keine Rabatte mehr bewerben dürfen, wenn der Preis nicht unter dem Tiefstpreis der vergangenen 30 Tage liegt – eine gesetzliche Vorschrift, die seit September 2022 gilt.
Das Verfahren zielt darauf ab, die sogenannte „Preisschaukel“ zu verhindern, bei der Preise kurzfristig erhöht werden, um anschließend größere Rabatte vorzutäuschen. Nach Angaben von Sozialministerium und VKI haben die Händler in einer Vielzahl von Fällen gegen diese Bestimmungen verstoßen.
⇢ Ministerium geht wegen Rabatt-Tricks gegen Supermärkte vor
Die Generaldirektorin der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), Natalie Harsdorf, sieht jedoch tiefergreifende Probleme im Markt. Im Ö1-Morgenjournal am Montag erklärte sie, dass bereits konkrete Handlungsempfehlungen an die Regierung übermittelt wurden, die den Verbrauchern spürbare finanzielle Entlastungen bringen könnten.
„Es ist ein sehr komplexer Markt. Es gibt nicht diesen einen Hebel, den ich umlege und dann senken sich die Preise. Ich muss viele Maßnahmen treffen, um die Situation zu verbessern.“
Mehr Preistransparenz
Eine zentrale Forderung betrifft mehr Markttransparenz. Harsdorf verweist auf Umfrageergebnisse: „85 Prozent der Befragten wünschen sich einfache Preisvergleiche.“ Fast ein Viertel der Konsumenten wäre sogar bereit, für ein umfassendes Preisvergleichsportal zu bezahlen – ein Service, der bislang nur durch private Initiativen existiert.
Die BWB-Chefin plädiert für klare, unbürokratische rechtliche Rahmenbedingungen für solche Vergleichsportale. Supermärkte sollten verpflichtet werden, Schnittstellen bereitzustellen, die aktuelle und regional unterschiedliche Preise in Echtzeit abrufbar machen.
Internationale Studien belegen, dass derartige Transparenzmaßnahmen die Verbraucherpreise um bis zu vier Prozent senken könnten.
Weiterer Handlungsbedarf besteht beim sogenannten „Österreich-Aufschlag“, der Einkäufe hierzulande deutlich teurer macht als etwa in Deutschland.
Besonders problematisch sind territoriale Lieferbeschränkungen, die österreichische Händler zwingen, für Konzernprodukte den höheren Österreich-Preis zu zahlen, statt dieselben Waren günstiger im Ausland einzukaufen.
„Die Verbraucherinnen und Verbraucher in der gesamten EU kosten diese Lieferbeschränkungen im Jahr 14 Milliarden Euro. Und es trifft vor allem die kleinen Mitgliedsstaaten wie Österreich, Kroatien, die Slowakei und Luxemburg. Das kann es eigentlich nicht sein“, ärgert sich Harsdorf.
Energiekosten senken
Sie fordert die Abschaffung dieser Beschränkungen, was den wöchentlichen Lebensmitteleinkauf durchschnittlich um etwa acht Prozent verbilligen würde. Die BWB-Leiterin betont die Notwendigkeit einer gemeinsamen Initiative auf EU-Ebene, um einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen und Wettbewerbsnachteile für einzelne Länder zu vermeiden.
Allein diese beiden Maßnahmen – mehr Preistransparenz und die Beseitigung territorialer Lieferbeschränkungen – könnten laut Harsdorfs Berechnung Lebensmittel in Österreich um rund zwölf Prozent günstiger machen.
Zusätzliches Einsparpotenzial sieht die Juristin bei den Energiekosten, die sich entlang der gesamten Wertschöpfungskette niederschlagen. Doch auch hier gelte: „Auch das ist ein komplexer Markt und es gibt nicht die EINE Maßnahme zum Ziel.“
Die BWB identifiziert eine österreichische Besonderheit im Energiesektor: die ungewöhnlich starke Verflechtung der Energieunternehmen – viele in Landeseigentum – durch gegenseitige Beteiligungen. „In Märkten mit so starken Verflechtungen gibt es kaum Anreiz für einen Wettbewerb“, kritisiert Harsdorf. Folglich entgehen den österreichischen Verbrauchern preissenkende Wettbewerbseffekte im Energiebereich.
Die Bundeswettbewerbsbehörde empfiehlt daher, weitere Beteiligungsverflechtungen zu unterbinden und die Fusionskontrolle zu verschärfen.