Hinter der Fassade eines idyllischen Ferienheims in Vorarlberg spielten sich grausame Szenen ab. Nun muss der Betreiber für die Misshandlungen zahlen.
In einem Vorarlberger Ferienheim kam es zu schwerwiegenden Übergriffen unter Kindern. Ein siebenjähriger Junge wurde von zwei älteren Zimmerkameraden, elf und zwölf Jahre alt, massiv misshandelt. Die Täter sperrten ihr Opfer in einen Spind und sprühten Deo hinein, fesselten den Jungen ans Bett und peitschten ihn aus. Auch von sexuellen Übergriffen ist die Rede. Ein weiteres Kind wurde ebenfalls Opfer der Attacken.
Eines der misshandelten Kinder musste anschließend im Krankenhaus behandelt werden. Die Heimleitung erfuhr laut eigenen Angaben erst am letzten Tag des Ferienaufenthalts von den Vorfällen.
Gerichtliches Urteil
Das Bezirksgericht Dornbirn hat nun den Heimbetreiber zur Zahlung von 23.000 Euro Schmerzensgeld an den siebenjährigen Jungen verurteilt, wie die „Vorarlberger Nachrichten“ am Montag berichteten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dem Betreiber werden erhebliche Mängel in der Betreuung vorgeworfen.
In der Einrichtung wurden während der Sommermonate pro Turnus zwischen 90 und 100 Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren betreut.
Gravierende Defizite
Der Rechtsanwalt Stefan Denifl, der eines der Opfer vertritt, bemängelt die zögerliche Reaktion der Verantwortlichen und deren unzureichende Bemühungen um die betroffenen Kinder. Laut seinen Angaben soll es auch in späteren Feriengruppen zu Übergriffen gekommen sein.
Das Gericht stellte gravierende Defizite im Kinderschutz fest: Den Kindern stand keine Vertrauensperson zur Verfügung, es gab weder einen anonymen Briefkasten für Beschwerden noch regelmäßige Kontrollgänge durch das Personal. Zudem wird dem Personal übermäßiger Alkoholkonsum während der Dienstzeit vorgeworfen. Da bei dem siebenjährigen Opfer mit langfristigen Folgeschäden zu rechnen ist, wurde dem Ferienheim zusätzlich eine Haftung für künftige Schäden auferlegt.
Berufung möglich
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da sowohl der Heimbetreiber als auch die Klägerseite Berufung einlegen können. Die Verfahren können sich dadurch noch über Monate hinziehen. Das Ferienheim wurde zudem zur Haftung für alle künftigen Schäden verpflichtet, die aus den traumatischen Erlebnissen des Kindes resultieren könnten.