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Gastronomie

Kostenexplosion bei Imbissständen: Kartellverdacht in Österreich

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(FOTO: iStock)

Energie- und Rohstoffpreise in der Höhenluft zwingen österreichische Gastronomiebetriebe zur Neukalkulation ihrer Preise. Besonders betroffen sind Imbissstände, bei denen die Kostenexplosion ihre Spuren hinterlässt. Ein Kebab-Stand-Besitzer aus dem Innviertel hat nun für Aufsehen gesorgt: Er und vier Kollegen haben ihre Preise kollektiv angehoben – ein Vorgang, der das Interesse der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) weckte.

Die Auswirkungen der gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise sind in der Gastronomie deutlich zu spüren. Ein beliebter indischer Takeaway in Linz musste beispielsweise seine Preise nach oben korrigieren. „Anders ginge es nicht“, erklärte der Besitzer resigniert.

Eine ähnliche Situation schilderte ein Kebab-Stand-Besitzer aus dem Innviertel: „Vor 15 Jahren konnte ich einen Kebab noch für drei Euro verkaufen. Jetzt kostet es doppelt so viel.“ Er führte weiter aus, dass alleine der Preis für Strom und Gas um 1.000 Euro angestiegen sei.

Kartellverdacht: Die Grenzen des Wettbewerbs

Die Aussage des Kebab-Stand-Besitzers, dass er und vier Kollegen beschlossen hätten, die Preise kollektiv zu erhöhen, löste kartellrechtliche Bedenken aus. Das Kartellgesetz sieht zwar eine sogenannte „Bagatellausnahme“ vor, welche Kartelle vom Kartellverbot ausnimmt, wenn die beteiligten Unternehmer nur einen geringen Marktanteil haben. Bei der Festsetzung der Verkaufspreise gilt diese Ausnahme jedoch nicht.

Untersuchung der Bundeswettbewerbsbehörde

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) nahm den Fall unter die Lupe. „Mehrere Gastronomiebetreiber in Ried im Innkreis, Oberösterreich, standen unter dem Verdacht, an kartellrechtswidrigen Absprachen teilgenommen zu haben“, so die Behörde in einer Aussendung. Die betroffenen Gastronomiebetriebe waren nur wenige Gehminuten voneinander entfernt und boten mehrere Speisearten zum selben Betrag an. „Kebab, Burger, Pizzen und dergleichen waren teilweise gleich bei den Gastronomiebetrieben ausgepreist“, so die Behörde.

Trotz des Verdachts entschied die BWB, keine Strafen zu verhängen. Stattdessen wurden den Geschäftsinhabern Abmahnungsschreiben zugesandt. Darin wurde klargestellt, dass Preisabsprachen, Kunden- und Marktaufteilungen sowie auch der Austausch wettbewerbssensibler Informationen nach dem Kartellgesetz untersagt sind.

Die Gastronomen müssen nun ihre Preiskalkulationen überdenken und dabei sowohl die gestiegenen Kosten als auch die kartellrechtlichen Bestimmungen berücksichtigen.