Ein Wiener Gerichtsurteil sorgt für Aufsehen: Die Krankenkasse muss einer trans Frau die Barthaare entfernen lassen. Das Urteil stärkt ihre Rechte.
In Wien sorgt ein Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts für intensive Diskussionen, da es einer Frau, die bei ihrer Geburt als Mann eingetragen wurde, den Rücken stärkt. Nach einem Bericht der „Presse“ wurde entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Entfernung ihrer Barthaare übernehmen muss.
Die Klägerin leidet unter Genderdysphorie, einer psychischen Belastung, die durch den Bartwuchs verstärkt wird, wie sie vor Gericht darlegte. Die Versicherung lehnte die Kostenübernahme ab und argumentierte, dass selbst bei biologischen Frauen die Kosten für Haarentfernung nicht übernommen würden.
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Gerichtsurteil
Das Gericht widersprach dieser Argumentation. Die Richterin betonte, dass das tägliche Rasieren der Klägerin ständig vor Augen führen würde, dass sie im falschen Geschlecht lebt. Auch die Option des Waxings sei nicht zumutbar, da das Nachwachsen der Barthaare zusätzliche psychische Belastungen mit sich bringe.
Letztlich wurde die Krankenkasse verpflichtet, die Kosten für eine Laserepilation zu tragen.
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