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Kontrollverschärfung

Krankenstand im Paradies? ÖGK macht Schluss mit Auslands-Tricks

Krankenstand im Paradies? ÖGK macht Schluss mit Auslands-Tricks
(istockphoto: Kontrolle)
2 Min. Lesezeit |

Krank im Ausland? Die ÖGK zieht die Zügel an. Nach umstrittenen Fällen wie einer Reise nach Südafrika während des Krankenstands folgen nun strengere Kontrollen.

Die Österreichische Gesundheitskasse verschärft ihre Kontrollen bei Auslandsaufenthalten während des Krankenstands. Auslöser sind mehrere bekannt gewordene Fälle, in denen Personen trotz Arbeitsunfähigkeit ins Ausland reisten. Die ÖGK stellt nun unmissverständlich klar: „Ein Krankenstand ist kein Urlaub.“ Künftig soll genauer geprüft werden, ob ein Ortswechsel medizinisch sinnvoll ist oder lediglich der Erholung dient.

Für Diskussionen sorgte unter anderem der Fall einer krankgeschriebenen Pflegekraft, die während ihres Langzeit-Krankenstands nach Südafrika reiste. Die Reise war bereits vor ihrer Erkrankung als Urlaub gebucht worden. In einem weiteren Fall verbrachte ein 65-jähriger Burnout-Patient namens Thomas P. zwei Wochen in Kroatien, nachdem er den Auslandsaufenthalt beantragt und genehmigt bekommen hatte. Die Gesundheitskasse betont, dass es sich bei solchen Genehmigungen um medizinische Einzelfallentscheidungen handelt, die künftig einer strengeren Prüfung unterzogen werden.

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Verschärfte Prüfungen

„Wir haben solche Fälle zuletzt intensiv intern diskutiert“, erklärt ÖGK-Generaldirektor Bernhard Wurzer. Der medizinische Dienst der Gesundheitskasse wird ab sofort genauer hinschauen, wenn Versicherte während eines Krankenstands ins Ausland reisen wollen. Parallel dazu wurde eine Überarbeitung der Krankenordnung in Auftrag gegeben, die der Selbstverwaltung zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Wurzer stellt klar: „Ein Auslandsaufenthalt oder gar ein Urlaub während eines Krankenstands kommen nicht in Frage.“

Klare Regelungen

Die ÖGK sieht Handlungsbedarf bei der Präzisierung der bestehenden Regelungen. Ziel ist es, Missverständnisse zu vermeiden und eine klare Trennlinie zwischen therapeutisch sinnvollen Ortswechseln und urlaubsbedingten Auslandsreisen während des Krankenstands zu ziehen. Während die Hauptversammlung der Gesundheitskasse noch über die konkrete Ausgestaltung der Änderungen entscheiden muss, werden die verschärften Kontrollen bereits jetzt umgesetzt.

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KO KOSMO-Redaktion
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