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CORONAVIRUS

Kroatien: Diese neuen Regelungen müssen Urlauber ab sofort beachten!

Symbolbilder (FOTOS: iStockphotos)

Das Land meldet einen neuen Rekord an Neuinfektionen. Zum Schutz der Bürger und Urlauber wurden daher an einigen Orten die Corona-Maßnahmen verschärft. Folgendes gilt ab heute zu beachten.

In Kroatien vermelden die Behörden am Mittwoch erstmals mehr als 350 neue Coronafälle. 358 Neuansteckungen innerhalb der letzten 24 Stunden wurden verzeichnet – so viele wie noch nie. Rund ein Drittel der neuen Fälle wurde an der südlichen Adriaküste Kroatiens festgestellt, die besonders viele Touristen anzieht.

Behörden reagieren mit verstärkten Corona-Maßnahmen
Aufgrund der großen Anzahl infizierter Personen im Landkreis Split-Dalmatien, verstärkte die Regierung seine Coronaschutz-Maßnahmen. Sie sind am Donnerstag um 1 Uhr morgens in Kraft getreten und vorerst für die nächsten 14 Tage gültig. Das Institut für öffentliche Gesundheit hofft so die explosionsartigen Fallzahlen wieder in den Griff zu bekommen.

Strengere Auflagen in der Gastronomie, im Sport und bei Veranstaltungen
Sport: Turnhallen und Fitnesscenter werden geschlossen. Auch organisierte Sportveranstaltungen dürfen nicht mehr stattfinden. Sportwettkämpfe dürfen ausschließlich ohne Zuschauer abgehalten werden, Veranstaltungen im Freien sind hingegen erlaubt, allerdings nur unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen.

Veranstaltungen: Das Tragen von Masken in Innenräumen mit mehr als drei Personen ist verpflichtend. Hochzeiten und Hochzeitszeremonien dürfen nur mit maximal 50 Personen abgehalten werden. Das gleiche gilt für Beerdigungen. Die Anzahl der Personen bei Familientreffen ist auf 20 begrenzt. Bei Ausstellungen, religiösen und sozialen Versammlungen und anderen Veranstaltungen muss eine Maske getragen werden. Auch die Einhaltung von zwei Metern Abstand und die Verwendung von Desinfektionsmitteln ist von der Regierung vorgeschrieben. Besuche in Pflegeheimen sind verboten und auch Schichtarbeit soll eingestellt werden, wo immer dies möglich ist.

Gastronomie: In sämtlichen Catering-Einrichtungen ist das Essen und Trinken verboten und die epidemiologischen Maßnahmen werden intensiviert. In der Gastronomie, also in Restaurants, Bars und Co., muss die Maske zwar nicht während des Konsums von Getränken und Speisen getragen werden, sehr wohl aber beim Betreten und Verlassen des Lokals, bzw.  wenn man seinen Tisch verlässt.

Verstärkte Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen
Stadt- und Gemeindezentralen haben die Aufgabe, die Kontrolle über die Umsetzung epidemiologischer Maßnahmen zu verstärken und auch Veranstaltungen stärker zu kontrollieren. Einrichtungen, in denen Infizierte entdeckt werden, werden geschlossen. Die Maßnahmen gelten ab Mittwoch um Mitternacht und sind zunächst 14 Tage lang in Kraft.