Kroatien rüstet sich für neue Bedrohungen: Ab 2026 müssen junge Männer wieder zum Militärdienst. Wer verweigert, leistet doppelt so langen Zivildienst.
Der kroatische Vizepremier und Verteidigungsminister Ivan Anusic hat die Wiedereinführung der Wehrpflicht in Kroatien ab Anfang 2026 offiziell angekündigt. Die Maßnahme reagiert auf die veränderte geopolitische Lage, zunehmende Klimaveränderungen und wachsende Herausforderungen im Bereich der Sicherheitspolitik. „Unser Ziel ist es, Rekruten in militärischen Grundfertigkeiten und Krisenmanagement auszubilden sowie den aktiven Militärdienst und die Reserve zu stärken“, erläuterte Anusic.
Die erforderlichen Gesetzesänderungen sollen im Herbst vom kroatischen Parlament verabschiedet werden. Unmittelbar danach beginnen die Einberufungen und medizinischen Untersuchungen für rund 20.000 Wehrpflichtige. Die eigentliche militärische Ausbildung startet dann im Jänner 2026 und dauert zwei Monate.
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Zivildienst-Alternative
Wer den Dienst an der Waffe aus religiösen oder moralischen Gründen verweigert, muss stattdessen einen viermonatigen Zivildienst im Katastrophenschutz oder in kommunalen Einrichtungen ableisten. Anusic bekräftigte, dass die ersten Rekruten bereits Anfang des kommenden Jahres in den Kasernen erwartet werden. Für die militärische Ausbildung veranschlagt das Verteidigungsministerium jährliche Kosten von etwa 20 Millionen Euro, für den Zivildienst rund 15 Millionen.
Die Wehrpflicht umfasst neben der Rekrutierungspflicht auch die militärische Grundausbildung oder alternativ den Zivildienst sowie den anschließenden Dienst in der Reserve. Frauen sind von der Wehrpflicht ausgenommen, können sich aber wie bisher freiwillig zum Militärdienst melden.
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Regelungen und Ausnahmen
In die Militärevidenz werden alle kroatischen Staatsbürger mit Vollendung des 18. Lebensjahres aufgenommen. Die Einberufung erfolgt in jenem Kalenderjahr, in dem der Wehrpflichtige 19 Jahre alt wird. In Ausnahmefällen können auch ältere Personen bis zum vollendeten 30. Lebensjahr zum Dienst herangezogen werden.
Für Studierende besteht die Möglichkeit, die Ausbildung bis zum 29. Lebensjahr aufzuschieben. Auch Leistungssportler können einen einjährigen Aufschub für die Teilnahme an internationalen Wettbewerben erhalten, ebenfalls bis zum Alter von 29 Jahren. Bei Nichtbefolgung der Einberufung droht nicht nur die polizeiliche Vorführung, sondern auch eine Geldstrafe zwischen 250 und 1.320 Euro.
Während der Ausbildungszeit erhalten die Rekruten ein monatliches Nettogehalt von 1.100 Euro.
Zusätzlich übernimmt der Staat die Kosten für Verpflegung, Transport und Urlaub.