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Musik-Eklat

Kroatin spielt serbischen Turbo-Folk am Arbeitsplatz und wird gekündigt!

Jelena Karluesa, Saban Salic, Turbo-Folk
FOTO: Instagram/@karleusastar,@sabanofficial

Ein Gericht in Zagreb entschied zugunsten einer entlassenen Tankstellenmitarbeiterin. Sie erhält 45.000 Euro Gehaltsnachzahlung und eine Wiedereinstellung.

Eine bemerkenswerte Wendung erlebte der Fall einer kroatischen Mitarbeiterin, die an einer Tifon-Tankstelle in Zagreb arbeitete und nach dem Abspielen serbischer Volksmusik entlassen wurde. Ein Gericht entschied, dass die Entlassung ungerechtfertigt war und ordnete an, dass die Frau wieder eingestellt werden muss. Zudem steht ihr eine Nachzahlung von Gehältern in Höhe von rund 45.000 Euro zu, sowie die Erstattung von Prozesskosten in Höhe von 14.000 Euro zuzüglich Zinsen, wie Danica.hr berichtete.

Verstöße und Konsequenzen

Die Entlassung basierte auf dem Vorwurf mehrerer arbeitsrechtlicher Verstöße. Der Auslöser war eine Kundenbeschwerde über die um Mitternacht gespielte Musik, die der Kunde als „cajke“ bezeichnete, ein abwertender Begriff für serbische Musik. Der Kunde drohte, aufgrund dieser Musik nicht mehr bei Tifon einzukaufen, was dem Unternehmen angeblich schadete und als erheblicher Verstoß gegen die arbeitsrechtlichen Pflichten gewertet wurde.

Bereits zuvor hatte die Mitarbeiterin eine Verwarnung wegen Missachtung interner Anweisungen zur Musikwiedergabe erhalten. Ihre Entlassung folgte, nachdem sie die Zapfsäulen nach Schichtende um Mitternacht nicht abgeschaltet hatte. Dieses Versäumnis hätte laut Tankstellenleitung das Leben und die Gesundheit der Anwohner gefährden können und potenziell materielle Schäden für das Unternehmen verursacht.

Der Tankstellenleiter erklärte, dass die Tankstelle von 6 Uhr morgens bis Mitternacht geöffnet sei. In der fraglichen Nacht hätten Kunden während der Schließzeit weiterhin Benzin zapfen können. Auch wenn kein Schaden entstand, sei dies möglich gewesen. Er betonte, dass die Frau, als erfahrenere Mitarbeiterin, für das Abschalten der Zapfsäulen verantwortlich war. Ihr Kollege erhielt lediglich eine Verwarnung, da die Frau bereits wegen der Musikwiedergabe verwarnt worden war. Ihre Karriere bei Tifon erstreckte sich über 11 Jahre.

Gerichtliche Entscheidung

Die Richterin schenkte der Aussage der Frau Glauben, da Tifon keine Kameraaufnahmen als Beweis vorlegte, die ihre Verantwortung für das Versäumnis hätten belegen können. Die Entscheidung zur Wiedereinstellung und Entschädigung ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Tifon hat die Möglichkeit, innerhalb der gesetzlichen Frist Berufung einzulegen.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnte die Mitarbeiterin inklusive Zinsen und Kosten insgesamt fast 70.000 Euro erhalten.