Ein Kind, eine Leihmutter in der Ukraine – und plötzlich steht Kroatiens Rechtssystem vor einer Grundsatzfrage.
Die kroatische Oppositionspartei Most will die Umgehung des heimischen Leihmutterschaftsverbots künftig unter Strafe stellen. Parteichef Nikola Grmoja kündigte auf einer Pressekonferenz im Sabor (kroatisches Parlament) an, einen Gesetzesentwurf einzubringen, der kroatische Staatsbürger, die im Ausland auf Leihmutterschaft zurückgreifen, mit Freiheitsstrafen zwischen einem und fünf Jahren sowie empfindlichen Geldstrafen belegen soll.
Auslöser des Vorstoßes ist ein konkreter Fall: Ein Kind, das mithilfe einer Leihmutter in der Ukraine zur Welt gekommen war, wurde in kroatische Standesamtsregister eingetragen. Most wertet dies nicht als Einzelfall, sondern als Präzedenzfall, der eine systematische Umgehung der kroatischen Rechtslage erst ermögliche. Die Partei warnt vor weitreichenden rechtlichen und gesellschaftlichen Konsequenzen einer entsprechenden Entscheidung des kroatischen Verfassungsgerichts.
„Leihmutterschaft ist in Kroatien verboten. Wir können nicht dulden, dass das, was hier gegen das Gesetz verstößt, durch einen Auslandsaufenthalt umgangen und anschließend auf dem Rechtsweg in unsere Rechtsordnung eingeschleust wird. Das macht das Gesetz zu einem leeren Stück Papier„, erklärte Grmoja. Der Vorschlag orientiere sich an vergleichbaren Regelungen in zahlreichen europäischen Ländern.
Rechtliche Grundsätze
Petra Mandic, Stadträtin von Most in Rijeka, verwies auf einen zentralen Grundsatz des kroatischen Familienrechts: Als Mutter eines Kindes gilt jene Frau, die es geboren hat. „Das ist die grundlegende Rechtsvermutung unseres Systems. Wenn dieses Prinzip durch einzelne Gerichtsentscheidungen relativiert wird – ohne klare gesetzliche Grundlage und ohne gesellschaftliche Debatte –, betreten wir eine Zone der Rechtsunsicherheit„, warnte sie. Das Verfassungsgericht habe seine Entscheidung zwar mit dem Schutz des Kindeswohls und der Vermeidung von Staatenlosigkeit begründet – die entscheidende Frage aber, wie es überhaupt zu einer solchen Konstellation kommen konnte, bleibe offen.
Mandic betonte zudem, Leihmutterschaft sei längst keine individuelle Lebensentscheidung mehr, sondern Teil eines internationalen Marktes, auf dem die Geburt eines Kindes zur vertraglich geregelten Dienstleistung werde. „Ein Kind ist keine Ware und kein Vertragsgegenstand. Und kein noch so tief empfundener Kinderwunsch kann zu einem Recht werden, das die Nutzung des Körpers einer anderen Frau und die vertraglich vereinbarte Übergabe des Kindes einschließt.“ Besonders kritisch bewertete sie eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts, wonach neben dem biologischen Vater auch die Auftraggeberin als Mutter in die Standesamtsregister einzutragen sei.
Wenn grundlegende familienrechtliche Institute nicht durch den Gesetzgeber, sondern durch die Rechtsprechung verändert würden, stelle sich ernsthaft die Frage nach Rechtssicherheit und Kohärenz der gesamten Rechtsordnung.
Klare Grenzziehung
Grmoja unterstrich, der Vorschlag seiner Partei gründe auf dem Schutz der Würde der Frau, dem Wohl des Kindes und der Verteidigung der kroatischen Rechtsordnung. „Der Staat muss eine klare Grenze ziehen und seine eigenen Gesetze schützen.“ Mandic ergänzte: „Wir können nicht ignorieren, dass Menschen in Länder reisen, in denen Leihmutterschaft kommerziell betrieben wird, und anschließend erwarten, dass das kroatische Rechtssystem diese Rechtswirkungen einfach anerkennt. Damit wird das bestehende Verbot in der Praxis ausgehöhlt.“