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Gerichtsurteil

Ekelerregende Attacken in Wien: Mann wirft Frauen Kot-Mix ins Gesicht!

Ekelerregende Attacken in Wien: Mann wirft Frauen Kot-Mix ins Gesicht!
(FOTO: Screenshot / Google Maps)
4 Min. Lesezeit |

14 Opfer, ekelerregende Angriffe im öffentlichen Raum – und ein Klinikbesuch kurz davor, der vieles hätte ändern können.

Die Verhandlung am Wiener Landesgericht gegen einen damals 29-Jährigen zog sich in die zweite Runde: Der Mann soll im Frühjahr und Sommer 2025 insgesamt 14 Personen – großteils junge Frauen – mit Bechern attackiert haben, die mit Kot, Urin, Sperma und weiteren Substanzen gefüllt waren. Auch am zweiten Prozesstag standen die Erfahrungen der Betroffenen im Mittelpunkt – Schock, Erniedrigung und anhaltende psychische Belastungen.

Die als Zeuginnen geladenen jungen Frauen schilderten übereinstimmend den Moment des Angriffs: ein plötzlicher Schwall übelriechender Flüssigkeit, Fassungslosigkeit und das Gefühl tiefer Erniedrigung mitten im öffentlichen Raum. Hinzu kam die Sorge vor möglichen Ansteckungen – alle Betroffenen mussten sich medizinisch untersuchen lassen.

Opfer unter Tränen

„Es war alles im Ohr“, erzählt ein Opfer (21) unter Tränen. Eine halbe Stunde musste sie mit dem Fäkalien-Mix im Gesicht auf der Straße bis zum Eintreffen der Beamten warten. „Ich hatte noch tagelang den Geruch in der Nase.“ Keines der Opfer hatte zuvor Kontakt mit dem Angeklagten gehabt – die Angriffe erfolgten stets ohne vorherige Interaktion.

„Zum Glück trage ich eine Brille, sonst hätte ich auch etwas ins Auge bekommen“, schildert eine weitere Frau. Unter Schock hatte sie nicht die Polizei gerufen, ist sogar in die Arbeit gefahren und hat sich geduscht. Was die 30-Jährige bis heute beschäftigt: „Ich möchte mir als Frau nicht jeden Tag Gedanken machen müssen, wo ich gehen darf und wo nicht. Das ärgert mich.“

Ins Rollen gebracht hatte den Fall das erste Opfer der Serie. Sie wurde am 29. April des Vorjahres in der Wiener U-Bahn von dem Becher mit dem ekelerregenden Inhalt getroffen und machte den Vorfall anschließend über Instagram öffentlich. In der Folge meldeten sich mehrere weitere Betroffene.

Für die Ermittler war die Einordnung der Fälle zunächst schwierig. Ein als Zeuge geladener Polizist beschrieb seinen Eindruck vom Tatortbereich rund um die Gumpendorfer Straße in Wien-Mariahilf mit den Worten: „Ich muss sagen: Man konnte sich nicht lange in der Umgebung aufhalten. Es hat bestialisch gerochen.“ Als Herkunft der Fäkalien wird eine Baustellentoilette vermutet. Noch während der Ermittlungen wurde ein öffentlicher Zeugenaufruf gestartet und eine Festnahmeanordnung durch die Staatsanwaltschaft erwirkt.

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Klinik wies ab

Besonders erschütternd: Nur wenige Tage vor Beginn der Angriffsserie hatte der Mann in der Klinik Hietzing in Wien-Hietzing um Aufnahme ersucht – mit Suizidgedanken und massiven Drohungen. Eine stationäre Einweisung in die Psychiatrie erfolgte jedoch nicht. Eine Ärztin erklärte, es habe keine medizinische Indikation dafür bestanden, zudem sei der Mann alkoholisiert gewesen. Noch vor Ort zückte der 29-Jährige ein Messer und drohte, sich selbst und andere zu verletzen.

Am Mittwoch war auch ein 33-jähriger Krankenpfleger der Klinik als Zeuge geladen. Obwohl die Gerichtspsychiaterin eindeutig eine psychische Erkrankung ortet und bei dem Mann eine akute Selbst- und Fremdgefährdung bestand, wurde der Angeklagte an jenem Tag trotzdem abgewiesen. „Er meinte, er brauchte eine Auszeit von seiner Umwelt. Das war kein Fall für eine Aufnahme“, erklärt der Pfleger. Zu der Drohung mit dem Messer sei es aus seiner Sicht nur aus Frustration gekommen.

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Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt dem Angeklagten eine schwere Persönlichkeitsstörung, die ihn als gefährlich einstuft – bei gleichzeitig festgestellter Zurechnungsfähigkeit. Die Staatsanwaltschaft beantragte neben einer Haftstrafe die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum (geschlossene Einrichtung für psychisch kranke Straftäter), was von den Schöffen beschlossen wurde.

Darüber hinaus wurde eine zusätzliche Freiheitsstrafe von drei Jahren verhängt – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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KO KOSMO-Redaktion
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