Die bayerischen Behörden setzten mit einer Razzia gegen die „Letzte Generation“ ein klares Zeichen. Doch die Kritik an den Ermittlungsmethoden wächst.
Ermittlungen und Kritik
Im Mai 2023 führte die Generalstaatsanwaltschaft München eine großangelegte Razzia gegen die Gruppe Letzte Generation durch. Diese Aktion, geleitet von der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) und dem Landeskriminalamt, umfasste die Durchsuchung von 15 Objekten in sieben Ländern durch insgesamt 170 Polizisten. Dabei wurde die Internetseite der Gruppe vorübergehend abgeschaltet und der Satz „Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar“ war kurzzeitig zu lesen. Nach öffentlicher Kritik wurde dieser Hinweis schnell entfernt.
Die Ermittlungen führten zur Anklage gegen fünf Mitglieder der Letzten Generation wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Diese Anklage wurde aus vertraulichen Kreisen gegenüber der Deutschen Presse-Agentur bestätigt. Das Landgericht München I machte hierzu keine konkreten Angaben, da solche Informationen erst üblich sind, nachdem alle Beschuldigten über die Anklageerhebung informiert wurden. Auch die Generalstaatsanwaltschaft München hielt sich mit Äußerungen zurück.
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Die Ermittlungsmethoden, insbesondere das Abhören eines Telefonanschlusses der Gruppe, der als Pressekontakt diente, gerieten in die Kritik. Journalistenverbände äußerten Bedenken, doch die Münchner Gerichte bewerteten die Maßnahmen als weitgehend rechtmäßig.
Die Vorwürfe gegen die Letzte Generation sind nicht neu. Bereits in Neuruppin wurden Mitglieder wegen Angriffen auf verschiedene Einrichtungen wie die Ölraffinerie PCK in Schwedt, den Hauptstadtflughafen BER und das Barberini-Museum in Potsdam angeklagt. Ob es in diesem Fall zu einem Prozess kommt, ist laut dem Landgericht Potsdam noch unklar. Besonders scharf fiel die Kritik an den bayerischen Ermittlungen aus. Klimaschutzminister Robert Habeck bezeichnete die bundesweite Durchsuchungsaktion als „völlig absurd“. Amnesty International verurteilte die Ermittlungen als „ganz schweres Geschütz“ und als „Angriff auf das Recht auf friedlichen Protest und die Zivilgesellschaft“.
Im Falle einer Verurteilung drohen den Rädelsführern der Letzten Generation bis zu fünf Jahre Haft, in einigen Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Dies setzt voraus, dass die Tätigkeit der Gruppe auf die Begehung von Straftaten, die mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden können, ausgerichtet war. Zu den Hauptvorwürfen zählen inzwischen weitgehend eingestellte Straßenblockaden.
Carla Hinrichs, ehemalige Sprecherin der Gruppe und eine der Beschuldigten, argumentierte, dass die Straftaten der Klimaaktivisten nur von untergeordneter Bedeutung seien. Sie betonte, dass die Gruppe hauptsächlich auf die Aufklärung der Gesellschaft über die Klimakrise ausgerichtet sei. In einer Mitteilung der Gruppe wurde Hinrichs zitiert: „Was tut man, wenn alles auf dem Spiel steht? Man tut sich zusammen und versucht, Alarm zu schlagen!“
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„Wir friedlich protestierende Menschen sollen für das Überbringen der schlechten Nachrichten verurteilt werden, für das Beharren auf Gerechtigkeit und dafür, dabei nicht allein gewesen zu sein. Ist das gerecht?“