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QUARANTÄNE-VERSTOSS

Mann geht mit Hund Gassi und kassiert fette Strafe

Mann geht mit Hund Gassi und kassiert fette Strafe (FOTO: iStock)

Die Regel lautet, wenn man in Quarantäne ist, darf man nicht raus gehen. Ein Wirt hat diese Regel wegen seinem Hund gebrochen. Nun muss er eine saftige Strafe zahlen.

Linz: Wenn man als Corona-Kontaktperson gilt oder positiv getestet wird, bekommt man von den Behörden einen Bescheid, dass man in Quarantäne gehen muss. Wenn man gegen diese verordnete Regel verstößt, muss man mit hohen Geldstrafen rechnen.

Ein Wirt und seine Frau kehrten in November von ihrem Urlaub aus Nord-Mazedonien zurück. Bei der Einreise wurde zunächst seine Frau positiv getestet und der Mann kam als Kontaktperson auch in Quarantäne. Am 22.November erwischte ihn das Virus mit leichten Symptomen, ebenfalls.

Der erkrankter COVID-19-Wirt war schon acht Tage in Quarantäne, doch die letzten zwei Tage konnte er es nicht mehr aushalten und ging mit seinem Hund an die frische Luft. Der gebürtige Nord-Mazedonier ging mit seinem Rottweiler in den Wald spazieren. Währenddesse kam die Polizei zur Kontrolle, doch den Erkrankte konnten sie zu Hause nicht eintreffen. Die Beamten erstatteten eine Anzeige.

Bei der Anklage hat sich der Mann versucht zu verteidigen. Der Rottweiler habe es zu Hause auch nicht mehr ausgehalten und deswegen ist das Herrchen mit ihm raus gegangen. „Er wird sonst aggressiv.“ Seine Frau, die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in Quarantäne gewesen sei, könne mit dem Hund nicht umgehen. „Mir war nicht bewusst, dass ich jemanden krank mache. Ich habe nicht geglaubt, dass ich noch ansteckend bin.“

Das Gerichtshof entschied, dass das Spazierengehen mit dem Hund kein Grund ist, das Haus zu verlassen. „Im Wald sind auch andere Menschen unterwegs, die man anstecken könnte“ so Richterin Andrea Haidvogl.

Staatsanwalt Reinhard Steiner sagte, dass Rottweiler-Spaziergänge schnell zu einem Hundekampf ausarten können, sodass es schwierig wäre, Abstand zu anderen Hundebesitzern zu halten.

Aufgrund des Regelverstoßes wurde derAngeklagte zu einer Geldsrafe von 2400 Euro verurteilt. Das sind 120 Tagessätze zu jeweils 20 Euro. Aufgrund der Panedmie wurde die schwierige Gastronomiezeit berücksichtigt.

Der Mazedonier fand das Urteil zu hoch und kündigte eine Berufung an.