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Gewaltexzess

Mann rammt Opfer Messer durch die Wange!

Mann rammt Opfer Messer durch die Wange!
Symbolbild FOTO: iStock
2 Min. Lesezeit |

Ein Fernseher, der nicht ausgeschaltet wurde, brachte das Fass zum Überlaufen. Der mehrfache Mörder griff in seiner Zelle erneut an – mit selbstgemachter Waffe.

Ein 62-jähriger ungarischer Häftling verübte in der Justizanstalt Stein an der Donau einen beinahe tödlichen Angriff auf seinen Zellengenossen. Der Auslöser war ein banaler Streit über einen Fernseher, der nicht abgeschaltet wurde. Mit einem selbst angespitzten Messer attackierte der Insasse sein Opfer und verletzte es durch mehrere Stiche in Kopf und Rücken schwer. Eine Stichwunde durchdrang die Wange des Opfers, eine weitere traf die Lunge.

Brutale Vorgeschichte

Die Gewalttat reiht sich in eine erschreckende Vorgeschichte ein. Der Verurteilte hatte bereits drei Menschen getötet oder lebensgefährlich verletzt. 1998 brachte er in Ungarn seine damalige Partnerin um, wofür er eine zehnjährige Haftstrafe verbüßte. Nach seiner Entlassung 2007 folgte 2012 eine weitere Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung.

Besonders brutal waren seine Taten im Jahr 2015: In Himberg tötete er seine Lebensgefährtin mit einem Küchenmesser und brachte im selben Jahr auf ähnliche Weise eine weitere Frau um. Daraufhin verbrachte er neun Jahre in Einzelhaft.

Hochsicherheitstrakt mit besonderen Maßnahmen

Die Justizanstalt Stein ist speziell für Insassen mit langen Freiheitsstrafen und hohem Gewaltpotenzial ausgelegt. Im Sicherheitstrakt gelten für Hochrisiko-Häftlinge besondere Regeln: Der Zugang zu den Zellen erfolgt nur durch mehrere Justizwachebeamte, es gibt eigene Metalldetektoren und tägliche Kontrollen. Häftlinge in diesem Bereich erhalten meist nur eine Stunde Freigang pro Tag.

📍 Ort des Geschehens

Lebenslange Haftstrafe

Der Transfer des mehrfach vorbestraften Gewalttäters in eine Gemeinschaftszelle mit drei weiteren Insassen im März dieses Jahres endete in der neuerlichen Bluttat. Das Landesgericht Krems verhängte nun erneut eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen den 62-Jährigen.

Das Urteil hat bereits Rechtskraft.

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KO KOSMO-Redaktion
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