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SKANDAL

Mann versendet Nazi-Bilder als Grußbotschaften

Mann versendet Nazi-Bilder als Grußbotschaften
(FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Ein 26-jähriger Kärntner ist gestern am Landesgericht Klagenfurt wegen NS-Wiederbetätigung zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er verschickte Grußbotschaften mit Hakenkreuzen und Bilder mit Pin-ups in Naziuniformen.

In Kärnten ist ein Mann wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt worden! Der 26-Jährige soll Nazi-Bilder mit Texten und Videoaufnahmen an mehrere Gruppen verschickt haben. Vor allem in zwei Chatgruppen schickte man einander mit Grußbotschaften versehene, einschlägige Fotos sowie mit Hakenkreuzen übersäte Pin-ups in Nazi-Uniform-Elementen. Darin waren etwa Ostergrüße mit einem Bild von einem Hitlergruß-Mädchen und Hakenkreuz-Ostereiern und Hitler in einem Autowerk als Experte für „Vergaser“ abgebildet. Dem Angeklagten sei nicht bewusst gewesen, dass die Verbreitung solcher Bilder in Österreich verboten ist.

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„Gefahr für Demokratie“:
Staatsanwältin Gabriele Lutschounig sagte: „Genauer betrachtet könnte man manche Fotos noch für einen Scherz halten, in ihrer Gesamtheit zeigten sie aber eine fremdenfeindliche Gesinnung, Antisemitismus, Rassismus sowie Verharmlosung von NS-Gedankengut. Es sei eine Gefahr für die Demokratie und deswegen wurde er wegen solcher Verharmlosung angeklagt.“ Bei einer Hausdurchsuchung wurden NS-Gegenstände gefunden, sie seien auch einschlägig tätowiert.

Urteil: Haft und Gedenkstättenbesuch:
Der Angeklagte selbst gab zu, „ein paar Bilder“ weitergeleitet zu haben, „ohne Hintergedanken“. Das hat ihm das Gericht offenbar auch geglaubt, denn seine Strafe ist wie folgt ausgefallen: 18 Monate bedingte Haft und – das ist eher ungewöhnlich – eine Therapie. Im Rahmen dieser Therapie wird der 26-Jährige auch ein Konzentrationslager besuchen, das hat das Gericht angeordnet. Der Angeklagte wie auch die Staatsanwältin erklärten Rechtsmittelverzicht. Das Urteil ist rechtskräftig.

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KO KOSMO-Redaktion
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