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FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

Mehr Geld: Diese Beihilfe wird 2025 erhöht!

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(FOTO: iStock)

Angesichts steigender Lebenshaltungs- und Studienkosten setzt die österreichische Regierung auf Anpassungen bei der Studienbeihilfe sowie der Zuverdienstgrenze. Diese Maßnahmen sollen den finanziellen Druck auf rund 50.000 Studierende verringern und ihnen mehr finanziellen Spielraum ermöglichen.

Seit 2023 wird die Studienbeihilfe jährlich an die Inflation angepasst. Für das Studienjahr 2024/2025 bedeutet dies eine Erhöhung um 9,7 Prozent, die rund 29 Millionen Euro kostet. Bildungsminister Martin Polaschek erklärte, dass diese Anpassung „eine spürbare Entlastung und treffsichere Unterstützung für diejenigen darstellt, die auf die Beihilfe angewiesen sind.“ Bereits 2022 gab es eine Reform, bei der die monatlichen Beiträge angehoben wurden, und seit September 2023 greift die jährliche Valorisierung.

Anhebung der Zuverdienstgrenze

Eine weitere Maßnahme betrifft die Zuverdienstgrenze für arbeitende Studierende. Diese Grenze legt das maximale jährliche Einkommen fest, das Studierende neben dem Erhalt der Studienbeihilfe erzielen können, ohne finanzielle Nachteile zu erleiden. Die schwarz-grüne Regierung erhöhte die Grenze 2021 von 10.000 auf 15.000 Euro. Ab 2024 wird sie rückwirkend auf 16.455 Euro angehoben und ab 2025 ebenfalls jährlich valorisiert. Dies stellt sicher, dass Studierende auch bei Lohnerhöhungen weiterhin gefördert werden können.

Die Studienbeihilfe in Österreich ist eine Form staatlicher Unterstützung, die Studierenden bei der Finanzierung ihres Studiums hilft – insbesondere jenen, die finanziell bedürftig sind. Der Grundbetrag liegt bei 404 Euro monatlich. Dieser Betrag kann je nach persönlicher Situation erhöht oder vermindert werden. Finanzielle Faktoren wie die zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern oder des Partners sowie andere Bildungsförderungen beeinflussen die endgültige Höhe der Unterstützung.

Österreichweit beziehen etwa 50.000 Studierende diese Unterstützung. Bei insgesamt rund 400.000 Studierenden erhält somit etwa jeder Achte die Studienbeihilfe. Die Beantragung kann online oder persönlich bei den Stipendienstellen erfolgen. Für das Wintersemester sind Anträge vom 20. September bis 15. Dezember und für das Sommersemester vom 20. Februar bis 15. Mai möglich.