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KLAGE

Mehrere Klauseln von Klarna sind nicht zulässig

Klarna
(Foto: iStock/hapabapa)

Das Handelsgericht Wien hat in einem rechtskräftigen Urteil entschieden, dass der schwedische Zahlungsanbieter Klarna mehrere unzulässige Klauseln in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern muss. Die Entscheidung erfolgte nach einer Klage der Arbeiterkammer.

Zu den beanstandeten Klauseln gehört die Vorgabe, dass Kunden ausschließlich über die App oder Website Kontakt zu Klarna aufnehmen dürfen. Das Gericht urteilte, dass dies gegen das Konsumentenschutzgesetz verstößt und Klarna keinen bestimmten Kommunikationsweg vorschreiben darf. Eine Kontaktaufnahme per E-Mail muss ausreichend sein.

Weiterhin wurde bemängelt, dass Klarna unterschiedliche Fälligkeiten für Zahlungen in seinen Klauseln aufführte, was als intransparent angesehen wurde. Ebenso wurde die Bestimmung, dass pauschal vorgegebene Mahngebühren immer zu zahlen sind, unabhängig von der Verschuldung des Zahlungsverzugs, für unzulässig erklärt.

Das Gericht kritisierte zudem, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf verschiedenen Unterseiten der Unternehmenswebsite verstreut und unter unterschiedlichen Überschriften wie „FAQ“ und „Kundenservice“ verlinkt waren, was es für Verbraucherinnen und Verbraucher schwierig macht, sich einen Überblick zu verschaffen.

Allerdings wurde der Argumentation der Arbeiterkammer, dass Klarna durch mehrfache Mahnungen oder Vorschreibungen von Mahnspesen zur Zahlung nicht bestehender Forderungen auffordere, nicht gefolgt.