Zehn Angeklagte, ein mutmaßliches Opfer und eine komplexe Beweislage: In Wien beginnt der Prozess um mehrfachen Missbrauch einer damals Zwölfjährigen an verschiedenen Tatorten.
Ab dem 25. September wird am Wiener Landesgericht der Prozess gegen neun Jugendliche und einen jungen Erwachsenen eröffnet. Den Beschuldigten im Alter zwischen 16 und 21 Jahren werden mehrere Sexualdelikte an einer heute 14-Jährigen zur Last gelegt. Die Vorfälle sollen sich zwischen März und Juni 2023 ereignet haben, als das Mädchen erst zwölf Jahre alt war. Einige der Angeklagten hatten zum Tatzeitpunkt gerade erst die Strafmündigkeit erreicht.
Ihnen werden geschlechtliche Nötigung und Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung vorgeworfen. Alle Beschuldigten befinden sich derzeit auf freiem Fuß. Für das Verfahren sind zwei Verhandlungstage angesetzt, mit Urteilsverkündung am 26. September.
Tatorte und Vorwürfe
Die mutmaßlichen Übergriffe fanden laut Anklageschrift an verschiedenen Orten statt: in einem Park, einem Stiegenhaus sowie in einem gemieteten Hotelzimmer. Dort sollen mehrere der Burschen sexuelle Handlungen mit dem Mädchen vollzogen haben, obwohl sie wiederholt geäußert hatte, dies nicht zu wollen. Die Angeklagten weisen die Vorwürfe zurück und behaupten, die sexuellen Kontakte seien einvernehmlich gewesen.
Zudem geben sie an, das Alter des Mädchens falsch eingeschätzt zu haben. Die Beurteilung dieser Darstellung wird nun dem Gericht im Rahmen der Beweiswürdigung obliegen.
Nach Informationen aus Justizkreisen hatte die Staatsanwaltschaft Wien zunächst Bedenken bezüglich einer Anklageerhebung, da hierfür gesetzlich eine Verurteilungswahrscheinlichkeit von über 50 Prozent erforderlich ist. Die übergeordnete Oberstaatsanwaltschaft Wien soll jedoch als weisungsbefugte Behörde auf der Anklageerhebung bestanden haben.
Frühere Verfahren
In früheren Verfahren zum selben Sachverhalt musste die Staatsanwaltschaft bereits Niederlagen hinnehmen. Bei einem Prozess gegen einen 16-jährigen Beteiligten kam ein Schöffensenat Anfang Dezember zum Ergebnis, dass der Geschlechtsverkehr „völlig einvernehmlich“ stattgefunden habe. Dem Jugendlichen sei nicht erkennbar gewesen, dass das Mädchen mit dem Geschlechtsverkehr nicht einverstanden war, so die Begründung des Gerichts.
Ein weiterer Freispruch erfolgte Anfang Jänner für einen 17-Jährigen. Die vorsitzende Richterin stellte fest: „Er konnte davon ausgehen, dass sie das freiwillig gemacht hat.“ Zwar habe bei dem Mädchen möglicherweise „eine innere Ablehnung“ bestanden, doch sei „nicht erwiesen, dass das für den Angeklagten erkennbar war.“ Nach dem Zweifelsgrundsatz sei zudem „nicht feststellbar“, dass Gewalt angewendet wurde.
Anders verlief hingegen das Verfahren gegen den ehemaligen Freund des Mädchens. Der mittlerweile 18-Jährige wurde am 24. März wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und Nötigung zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt. Er hatte nach ihrem 13. Geburtstag mehrfach einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit ihr und kannte ihr tatsächliches Alter.
Die Rechtslage verbietet sexuelle Kontakte mit Personen unter 14 Jahren auch für Jugendliche, sofern der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt.
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Komplexe Beweiswürdigung im Hauptprozess
Im Unterschied zu den bereits abgeschlossenen Einzelverfahren betont die aktuelle Anklageschrift besonders die mehrfachen verbalen Ablehnungen des Opfers. Laut Anklage soll sich das Mädchen aufgrund der Gruppengröße erheblich eingeschüchtert gefühlt haben, was die Frage nach der Erkennbarkeit der Ablehnung in einem anderen Licht erscheinen lässt.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Staatsanwaltschaft die körperliche Unterlegenheit des Mädchens gegenüber der Gruppe der Beschuldigten als bedeutsamen Faktor für die Beurteilung der Freiwilligkeit eingestuft hat. Die Angst vor der Gruppe wird in der Anklage als wichtiger Umstand hervorgehoben, der bei der richterlichen Beweiswürdigung berücksichtigt werden muss.