Eine Tochter, eine tote Mutter, eine psychische Erkrankung – in Feldkirch beginnt ein Prozess, der rechtlich wie menschlich an Grenzen stößt.
Am Landesgericht Feldkirch beginnt am Montag der Prozess gegen eine 56-jährige Frau aus Vorarlberg. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, ihre 78-jährige Mutter in Mäder vorsätzlich getötet zu haben. Bei voller Schuldfähigkeit würde die Angeklagte eine Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren oder lebenslange Haft riskieren.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht jedoch die Frage, ob die Frau zum Tatzeitpunkt überhaupt zurechnungsfähig war. Das Gericht geht aufgrund einer psychischen Erkrankung davon aus, dass dies nicht der Fall war – womit eine Verurteilung im klassischen Sinne ausscheidet. Rechtlich gilt sie damit nicht als Täterin, sondern als sogenannte „Betroffene“. Anstelle einer Haftstrafe droht ihr die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.
Nach § 11 StGB handelt eine Person in Österreich nicht schuldhaft und gilt als zurechnungsunfähig, wenn sie zur Tatzeit wegen einer Geisteskrankheit, einer geistigen Behinderung, einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder einer anderen schweren seelischen Störung unfähig ist, das Unrecht ihrer Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln. Bei Zurechnungsunfähigkeit erhält die betroffene Person keine Strafe, es kann jedoch nach § 21 Abs. 1 StGB ihre Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum auf unbestimmte Zeit angeordnet werden, wenn aufgrund der psychischen Erkrankung die Begehung weiterer Taten befürchtet wird.
Festnahme in Koblach
Auf die Leiche der Pensionistin stießen Angehörige, die umgehend die Polizei verständigten. Der Verdacht der Ermittler fiel rasch auf die Tochter, die nach Angaben aus dem Umfeld regelmäßig bei ihrer Mutter übernachtet hatte. Festgenommen wurde sie schließlich in Koblach. Noch kurz nach ihrer Verhaftung wurde die 56-Jährige wegen ihres psychischen Zustandes in ein forensisch-therapeutisches Zentrum überstellt.
Tatvorwurf ungeklärt
Was die Tochter zu der Tat bewogen haben könnte, ist bislang ungeklärt – die Verhandlung dürfte auch in dieser Hinsicht Aufschluss geben. Der Prozess startete um 10 Uhr und ist auf sieben Stunden angesetzt.
Den Ermittlungen zufolge soll die Frau in der Nacht auf den 12. Oktober des vergangenen Jahres in der Wohnung ihrer Mutter in Mäder der Pensionistin Mund und Nase so lange zugehalten haben, bis diese erstickte.