22 Monate, kein einziger Arbeitstag – und trotzdem immer neue Krankschreibungen. Ein Kärntner Anwalt erlebt einen Fall, der Fragen aufwirft.
Ein Kärntner Anwalt hat mit einer neuen Mitarbeiterin eine denkbar unangenehme Erfahrung gemacht: Die Frau erschien nach ihrer Einstellung kein einziges Mal an ihrem Arbeitsplatz – stattdessen flatterten immer wieder rückwirkend ausgestellte Krankschreibungen herein, allesamt von derselben Ärztin. Über einen Zeitraum von 22 Monaten bekam der Arbeitgeber seine Angestellte nie zu Gesicht.
Verdacht auf Sozialbetrug
Der Klagenfurter Rechtsanwalt Paul Wolf ist eigentlich auf Kunstfehler spezialisiert und hat in diesem Zusammenhang regelmäßig mit Medizinern zu tun. In seinem aktuellen Fall geht es jedoch nicht darum, ob Ärzte ihre Patienten nach den Regeln der ärztlichen Kunst behandelt haben – sondern darum, unter welchen Umständen bestimmte Krankschreibungen ausgestellt werden und ab wann dabei die Grenze zum Sozialbetrug überschritten ist.
Rechtlich ist die Lage eindeutig: Das Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbestätigung ohne taugliche medizinische Begründung kann für Ärzte zu strafrechtlichen Konsequenzen wegen Betrugs nach § 146 StGB führen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Krankschreibungen systematisch ohne ausreichende ärztliche Untersuchung ausgestellt werden.