Mit dem Ziel, das österreichische Gesundheitssystem fit für die Zukunft zu machen, hat Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) am Mittwoch die Eckpfeiler der bevorstehenden Gesundheitsreform präsentiert. Nach intensiven Verhandlungen und hitzigen Auseinandersetzungen mit der Ärztekammer, konnten einige Veränderungen auf den Weg gebracht werden.
„Österreich habe ein gutes Gesundheitssystem“, betonte Rauch, „aber hohe Ausgaben für Spitäler stünden vergleichsweise geringen Ausgaben für den niedergelassenen Bereich und Vorsorge gegenüber.“ Die Herausforderung bestehe darin, das Gesundheitssystem nachhaltig abzusichern, da es mit steigenden Kosten und Personalmangel konfrontiert sei.
Digitalisierung um 51 Millionen Euro
Die Gesundheitsreform folgt dem Grundsatz „digital vor ambulant vor stationär“. „Patienten sollen Befunde und Rezepturen überall digital abrufen können“, erklärte Rauch. Hierfür werden 51 Millionen Euro bereitgestellt, um ELGA zu einem vollständig digitalen Service auszubauen, inklusive Gesundheitsapps und der Speicherung von Bilddaten. Auch Wahlärzte werden künftig verpflichtet, sich an ELGA anzubinden.
Zusätzliche Kassenstellen
Um die Spitäler zu entlasten und den niedergelassenen Bereich zu stärken, sollen zusätzliche Kassenstellen geschaffen und mehr Gruppenpraxen und Primärversorgungseinheiten etabliert werden. Es ist geplant, jährlich zusätzliche 300 Millionen Euro in den niedergelassenen Bereich zu investieren, während 600 Millionen Euro für Strukturreformen in Spitalsambulanzen vorgesehen sind.
Entmachtung der Ärztekammer
Die Ärztekammer hatte im Vorfeld der Reform starke Bedenken geäußert und befürchtete, bei Kassenstellen und Gesamtvertrag entmachtet zu werden. Rauch versicherte jedoch, dass es kein „Vetorecht der Ärztekammer mehr“ gebe, insbesondere in Bezug auf Stellenpläne und die Schaffung neuer Ambulatorien. Ziel der Reform ist es, Patienten schnellere Arzttermine zu ermöglichen, ohne dass sie auf Wahlärzte ausweichen müssen.
Teil des Finanzausgleichs
Die Gesundheitsreform ist Teil des Finanzausgleichs zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, bei dem 2,4 Milliarden Euro mehr verteilt werden sollen – in Verbindung mit Reformen. Inklusive Zahlungen an die Sozialversicherung und für die Pflegereform sind insgesamt 3,4 Milliarden Euro vorgesehen. Nach der Abstimmung im Parlament Mitte Dezember soll die Gesundheitsreform bereits ab 1. Jänner 2024 in Kraft treten.
Pflegebereich
Zusätzlich sollen in die Vorsorge investiert und Impfprogramme für Erwachsene ausgebaut werden. Im Pflegebereich sollen die Gehaltserhöhungen, Unterstützungen für Auszubildende und die Förderung der 24-Stunden-Betreuung weitergeführt werden. Für alle diese Vorhaben stehen in den kommenden fünf Jahren im Schnitt jährlich 2,8 Milliarden Euro zur Verfügung.
Bevorstehende Gesundheitsreform: Ärzte warnen vor „Staatsmedizin“
Auch wenn es zu hitzigen Auseinandersetzungen mit der Ärztekammer kam, sprach Rauch von einem „Kompromiss“. Derzeit werde ein neuer Gesamtvertrag verhandelt, bei dem regionale Spielräume je nach Bundesland möglich sein sollen. Es gebe auch Signale aus der Ärztekammer, dass die Gespräche weit gediehen seien. Zudem soll es einen einheitlichen Leistungskatalog für ganz Österreich geben.
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