Nach dem Massenkonzert des umstrittenen Sängers Thompson in Zagreb geraten österreichische Besucher ins Visier der Behörden – mit möglicherweise weitreichenden Konsequenzen.
Die Ermittlungsbehörden prüfen derzeit sämtliches Bild- und Videomaterial vom jüngsten Konzert des kroatischen Sängers Marko Perkovic Thompson auf dem Hippodrom in Zagreb. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Tatsache, dass laut Veranstalter über eine halbe Million Menschen an der Veranstaltung teilnahmen, darunter zahlreiche Besucher aus Österreich – mehr als 18.000 Tickets wurden hierzulande verkauft. Die Ermittlungen zielen darauf ab festzustellen, ob Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder legalem Aufenthaltsstatus gegen die hiesigen strengen Gesetze zur Bekämpfung faschistischer Propaganda verstoßen haben.
Das Spektrum möglicher Sanktionen reicht von Verwaltungsstrafen über strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu Einreiseverboten für ausländische Staatsangehörige, darunter auch in Österreich lebende und arbeitende Kroaten.
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Verbotene Symbole
Das Vorgehen der Behörden kommt nicht von ungefähr. Bereits 2018 erweiterte die Regierung die Liste verbotener Symbole um jene, die mit dem Ustascha-Regime (kroatische faschistische Bewegung im Zweiten Weltkrieg) und dem „Unabhängigen Staat Kroatien“ (NDH) in Verbindung stehen, wie Vecernji.hr schreibt. Diese Symbole werden rechtlich auf dieselbe Stufe gestellt wie Kennzeichen extremistischer und terroristischer Organisationen wie dem IS oder Al-Qaida.
Ihre Verwendung stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen österreichisches Recht dar. Der Innenausschuss des Parlaments hatte zuvor bereits eine Entscheidung getroffen, mit der der Innenminister aufgefordert wurde, Versammlungen in Bleiburg zu untersagen.
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Dort trafen sich jahrelang Sympathisanten des Ustascha-Regimes, oftmals in schwarzen Uniformen und unter Verwendung verbotener Grußformen und Symbole. Die Polizei will nun dieselben gesetzlichen Maßstäbe auch auf Veranstaltungen außerhalb der Landesgrenzen anwenden, sofern österreichische Staatsbürger daran teilnehmen.
Konkrete Verstöße dokumentiert
Wie internationale Medien übereinstimmend berichten, wurden beim Thompson-Konzert in Zagreb von zahlreichen Teilnehmern der Ustaša-Gruß „Za dom spremni“ („Für die Heimat – bereit!“) sowie weitere pro-nazistische Gesten gezeigt. Diese Handlungen sind nach österreichischem Verbotsgesetz und Abzeichengesetz strafbar. Rechtsexperten betonen, dass bereits die öffentliche Verwendung oder Verbreitung solcher Zeichen – auch im Ausland und auf Social Media – für Personen mit Bindung an Österreich ernsthafte Folgen haben kann.
Rechtliche Konsequenzen
Da Konzertaufnahmen in sozialen Medien weit verbreitet sind und Medien bereits Fotos veröffentlicht haben, auf denen Flaggen und Symbole mit fragwürdiger Rechtmäßigkeit zu sehen sind, haben die Behörden eine eingehende Analyse angekündigt. Personen mit Aufenthaltsstatus in Österreich, die als Täter identifiziert werden, müssen mit erheblichen Folgen rechnen – vom Verlust ihrer Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung bis hin zu dauerhaften Einreiseverboten, so eine Quelle von Express.
Parallel dazu sind auch die kroatischen Behörden aktiv geworden. Nach Angaben des Gemeindestrafgerichts in Zagreb wurden am Tag nach dem Konzert 17 Personen festgenommen. Die Festnahmen erfolgten überwiegend wegen Störung der öffentlichen Ordnung, wobei für „besonders dreistes“ Verhalten Geldstrafen von 700 Euro verhängt wurden.
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Vergehen wie Beleidigungen gegenüber Polizeibeamten, Streitigkeiten und tätliche Auseinandersetzungen wurden mit Bußgeldern zwischen 300 und 700 Euro geahndet.