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Nach unzulässiger Strompreiserhöhung: Kunden erhalten Geld zurück!

(FOTO: iStock/Wirestock)
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Verbund-Kunden dürfen sich über eine Rückzahlung freuen: Eine im Mai 2022 durchgeführte Strompreiserhöhung wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Wien als unzulässig eingestuft. Diese Entscheidung könnte für viele Haushalte eine Erleichterung bedeuten. Die Rückerstattung beläuft sich bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von rund 3.315 kWh auf etwa 90 Euro.

Rückzahlungsanspruch

Am Montagmorgen wurde bekannt gegeben, dass der Verein für Konsumenteninformation (VKI) und der Verbund die betroffenen Kunden in den kommenden Wochen schriftlich über die Höhe ihrer Rückerstattung informieren werden. Die Rückerstattung erfolgt nach einer kostenlosen Anmeldung beim VKI bis spätestens 11. November 2024 unter der Webseite www.verbraucherrecht.at/verbund-aktion2024. Auch Kunden, die inzwischen zu einem anderen Anbieter gewechselt sind, jedoch von der Preiserhöhung im Mai 2022 betroffen waren, haben Anspruch auf die Rückzahlung.

Hintergrund der Preiserhöhung

Die Preiserhöhung vom Mai 2022 basierte auf einer Preisanpassungsklausel des Verbund, welche sich auf den Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) stützt. Der VKI hielt diese Klausel für unzulässig und reichte eine Klage ein. Das Oberlandesgericht Wien gab dem VKI schließlich in zweiter Instanz recht. Das Urteil ist rechtskräftig und die Klausel darf nicht mehr angewendet werden.

Kritik an der Höhe der Rückzahlungen

Der Verbraucherschutzverein (VSV) äußerte sich kritisch über die Höhe der vereinbarten Rückzahlungen. Daniela Holzinger, Obfrau des VSV, erklärte: „Den Verbund Kunden steht erheblich mehr zu als in diesem Vergleich vereinbart wurde.“ Neben der Preiserhöhung von 2022 sei auch eine Preiserhöhung auf Grundlage des Elektrizitätswirtschaftsorganisations-Gesetzes (ElWOG) im März 2023 für ungültig erklärt worden. Der derzeitige Vergleich betrifft allerdings nur die Erhöhung von 2022 und lässt die jüngeren Ereignisse unberücksichtigt.

VSV rät zu Sammelklagen

Holzinger forderte betroffene Kunden auf, den Vergleich nicht zu akzeptieren und sich stattdessen einer Sammelklage des VSV anzuschließen. Ziel dieser Klage sei es, erheblich höhere Rückzahlungen für die Betroffenen zu erwirken. Kunden sollten, laut Holzinger, ihre Ansprüche nicht mit einer geringeren Rückzahlung abfinden.