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GRILLKLAGE

Nachbarn wegen Grillens im Hof ​​verklagt: So entschied das Gericht

(Foto: iStock/RossHelen)

Ein Gericht in München entschied zugunsten des 75-jährigen Heinz J., der seine Nachbarn verklagte, weil sie jahrelang grillten und er jahrelang unter Rauch und unangenehmen Gerüchen litt.

„Einer meiner Nachbarn hat bei schönem Wetter fast jeden Tag gegrillt. Das stinkt. Rauch vom Elektrogrill dringt in die Wohnung ein. Es war für mich unerträglich, also habe ich geklagt“, sagte der Pensionist aus Bad Tölz.

Der Fall kam zunächst vor das Landgericht Wolfratshausen, und der alte Mann gewann nicht das Verfahren, also verklagte er die Nachbarn erneut, diesmal beim Landgericht München, das zu seinen Gunsten entschied.

Laut Gerichtsbeschluss dürfen die Nachbarn nur einmal in der Woche grillen, bei Nichteinhaltung drohen ihnen empfindliche Bußgelder. Im Beschluss vom 2. März heißt es, dass der Nachbar von Heinz J. das Grillen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen am Wochenende (Samstag und Sonntag) oder an zwei aufeinanderfolgenden Sonn- und Feiertagen und mehr als viermal im Monat unterlassen muss, berichtet Fenix Magazin.

Das Gericht droht sogar mit einem Bußgeld von bis zu 250.000 Euro, wenn der Nachbar dem Gerichtsbeschluss nicht nachkommt, und bis zu sechs Monaten Gefängnis, wenn er gegen den Gerichtsbeschluss verstößt und das Bußgeld nicht bezahlen kann.

„Ich bin mit dem Beschluss zufrieden, denn sie grillen seit Jahren und ich halte es nicht mehr aus“, sagte  Heinz J.