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FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

Neu in diesem Jahr: Diese Boni bekommt ihr zuerst aufs Konto

(FOTO: iStock/ blinow61)
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Das Jahr 2025 bringt eine Vielzahl finanzieller Unterstützungen mit sich, die dazu gedacht sind, den Alltag der Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Von Heizkostenzuschüssen über Reparaturboni bis hin zu Familienunterstützungen – hier sind die wichtigsten Förderungen und Boni, die auf Sie warten.

Ab 2025 erhalten Familien durch die Anpassung der Familienleistungen an die Inflation bis zu 1.400 Euro mehr pro Jahr. Diese Anpassung umfasst die Familienbeihilfe, den Mehrkindzuschlag, den Kinderabsetzbetrag, das Kinderbetreuungsgeld und das Schulstartgeld.

Der Familienzeitbonus, der während der Väterkarenz gewährt wird, erhöht sich ab 2025 auf 50,02 Euro pro Tag, was bis zu 1.517 Euro monatlich bedeutet. Alleinverdiener mit einem Einkommen von weniger als 24.500 Euro jährlich dürfen sich über einen zusätzlichen 60-Euro-Zuschuss pro Kind freuen, ebenso wie Bezieher von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld.

Heiz- und Pendelzuschüsse

In Niederösterreich bleibt der Heizkostenzuschuss 2025 bei 150 Euro. Anspruchsberechtigt sind Personen, deren Haushaltseinkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegt. Anträge können bis Ende März gestellt werden. Die Pendlerhilfe in Niederösterreich wird fortgesetzt, wobei die kürzeste Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort mindestens 25 Kilometer betragen muss.

In der Steiermark ist die Pendlerbeihilfe weiterhin für Einkommen unter 35.000 Euro verfügbar, vorausgesetzt, die Strecke zur Arbeit beträgt mindestens 25 Kilometer. Auch in Kärnten und Vorarlberg ist der Heizkostenzuschuss abhängig vom Einkommen und beträgt bis zu 180 Euro. Anträge können bis März 2025 eingereicht werden.

Zusatzboni und Förderungen

Zusatzboni und Förderungen stehen ebenfalls zur Verfügung. Der Reparaturbonus von bis zu 200 Euro fördert nachhaltige Reparaturmaßnahmen. Der „Wiener Reparaturbon“ wird ebenfalls fortgeführt, wobei die Details noch bekanntgegeben werden. Diese Maßnahmen sollen Abfall vermeiden und Ressourcen schonen.

Des Weiteren wird die Förderung für Photovoltaikanlagen auf neu errichteten Flugdächern fortgesetzt. Dabei können bis zu 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten als Investitionskostenzuschuss geltend gemacht werden.

Für Schulveranstaltungen mit sportlichem Schwerpunkt können Familien den „Schulsportwochen-100er“ beantragen. Diese Unterstützung soll die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an sportlichen Aktivitäten ermöglichen.