Zu Beginn des Jahres 2025 treten in Österreich bedeutende steuerliche Reformen in Kraft, die die Steuerlast vieler Bürger verringern sollen. Diese Änderungen umfassen sowohl die Erhöhung der Absetzbeträge als auch die teilweise Abschaffung der sogenannten „kalten Progression“. Bereits im Jahr 2024 wurden einige Absetzbeträge angehoben, was zu höheren Steuergutschriften führte.
Ab 2025 werden laut finanz.at die Absetzbeträge um die volle Inflationsrate von 5,0 Prozent erhöht. Diese Anpassungen betreffen unter anderem den Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag, den Verkehrsabsetzbetrag, den Unterhaltsabsetzbetrag sowie den Pensionistenabsetzbetrag. Zusätzlich wird die sogenannte Negativsteuer, also die SV-Rückerstattung für Geringverdiener, angehoben. Diese Maßnahmen sollen die Netto-Einkommen spürbar steigern und die zu zahlende Lohnsteuer reduzieren.
Bereits im Jahr 2024 konnten Steuerzahler beim Lohnsteuerausgleich von den damals erhöhten Absetzbeträgen profitieren. Für das Jahr 2025 ermöglicht dies im Rahmen des Steuerausgleichs eine durchschnittliche Gutschrift von über 1.000 Euro.
Kinderzuschlag und Grenzwerterhöhungen
Ab Juli 2025 wird der 60-Euro-Kinderzuschlag, der ursprünglich Ende 2024 auslaufen sollte, verlängert. Dieser Zuschuss wird als Ergänzung zum Kinderabsetzbetrag gewährt und richtet sich an Alleinerziehende und Alleinverdienende mit einem Jahreseinkommen von weniger als 25.725 Euro. Für jedes Kind unter 18 Jahren gibt es monatlich zusätzlich 60 Euro.
Zusätzlich werden die Grenzwerte der Steuertarife um 3,83 Prozent angehoben, mit Ausnahme des Spitzensteuersatzes von 55 Prozent, der für Einkommen über eine Million Euro gilt. Diese Maßnahme trägt zur schrittweisen Abschaffung der sogenannten „kalten Progression“ bei, also der schleichenden Erhöhung der Steuerlast durch die Inflation.
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