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Kindergartenreform

Neue Kindergarten-Regeln in Wien: Das ändert sich ab September

Neue Kindergarten-Regeln in Wien: Das ändert sich ab September
Symbolbild Foto: iStock
2 Min. Lesezeit |

Wien ändert die Spielregeln für Kindergartenplätze – und das könnte für viele Familien eine echte Erleichterung bedeuten.

Für Wiener Eltern bringt das kommende Kindergartenjahr eine wesentliche Neuerung mit sich. Wer für sein Kind bereits einen Ganztagesplatz in einem städtischen Kindergarten gesichert hat, muss diesen künftig nicht mehr aufgeben, wenn ein Elternteil in Karenz geht oder vorübergehend ohne Arbeit ist. Wie der ORF berichtet, kündigte die zuständige Wiener Stadträtin Bettina Emmerling (NEOS) diese Regeländerung an.

„Ganztagesplatz bleibt Ganztagesplatz. Ziel ist es, dass keine Familie ihren Ganztagesplatz aufgrund von Elternkarenz oder vorübergehendem Jobverlust verliert“, betont Emmerling.

Neue Regelung ab September

Ab September, mit dem Start des neuen Kindergartenjahres, tritt die angepasste Regelung in Kraft. Der entscheidende Grundsatz dabei: Hat ein Kind zum Zeitpunkt der Aufnahme oder Einschreibung Anspruch auf einen Ganztagesplatz erworben, soll eine spätere, vorübergehende Veränderung der beruflichen Situation der Obsorgeberechtigten daran nichts mehr ändern.

Bisher war es durchaus möglich, dass Karenz oder Arbeitslosigkeit dazu führten, dass das Betreuungsmodell angepasst werden musste und Kinder früher abgeholt werden mussten. Diese Praxis soll mit dem neuen Kindergartenjahr der Vergangenheit angehören. Familien, die das wünschen, können das bereits zuerkannte Ganztagsmodell weiterhin in Anspruch nehmen.

Rückwirkende Möglichkeit

Die neue Regelung beschränkt sich dabei nicht allein auf künftige Fälle. Auch jene Familien, bei denen der Betreuungsumfang in der Vergangenheit infolge von Karenz oder vorübergehender Arbeitslosigkeit bereits reduziert worden war, haben die Möglichkeit, wieder auf einen Ganztagesplatz zurückzugreifen. Voraussetzung dafür ist die Anmeldung des entsprechenden Bedarfs.

Damit soll sichergestellt werden, dass Kinder ihren Kindergarten auch dann kontinuierlich besuchen können, wenn sich die Erwerbssituation ihrer Eltern zwischenzeitlich verändert hat. Aus Sicht der Stadträtin zielt die neue Regelung darauf ab, Wiener Familien ein verlässlicheres Fundament zu bieten und zu verhindern, dass eine vorübergehende berufliche Veränderung automatisch Konsequenzen für den bereits bewilligten Betreuungsumfang des Kindes nach sich zieht.

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KO KOSMO-Redaktion
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