17 Jahre krankgeschrieben, volles Gehalt kassiert – und nun könnte die Duisburger Lehrerin sogar noch mehr Geld erhalten.
Eine seit 17 Jahren krankgeschriebene Lehrerin aus Duisburg bleibt ein viel diskutiertes Thema. Die 62-Jährige hat in all dieser Zeit keinen einzigen Unterricht gehalten – und dennoch durchgehend ihr volles Gehalt bezogen. Zuletzt belief sich ihr monatliches Bruttogehalt auf 6174,04 Euro.
Sollte sie in dem derzeit laufenden Verfahren gegen ihre Versetzung in den Ruhestand erfolgreich sein, würde ihr Gehalt infolge einer Tariferhöhung im August sogar auf 6381,49 Euro ansteigen. Das geht aus Berichten unter Berufung auf das geltende Besoldungsrecht hervor.
Urlaubsabgeltung & Ermittlungen
Darüber hinaus könnte der Fall noch eine weitere finanzielle Dimension annehmen. Da die Lehrerin unmittelbar aus dem Krankenstand in den Ruhestand überführt werden soll, greift eine Regelung zur finanziellen Abgeltung von nicht verbrauchtem Urlaub. Eine Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf erklärte gegenüber „Bild“: „Der Anspruch muss nicht von der verbeamteten Person eingefordert werden, sondern wird von Amts wegen finanziell abgegolten.“
Der Betrag, der der Duisburgerin für ihren nicht in Anspruch genommenen Mindesturlaub zustehen könnte, entspräche in etwa einem vollen Monatsgehalt.
Gleichzeitig hat die Staatsanwaltschaft Duisburg Ermittlungen aufgenommen. Die Behörde geht dem Verdacht nach, dass die Pädagogin während ihrer langjährigen Krankschreibung nebenher als Heilpraktikerin tätig gewesen sein könnte. Im Zuge dieser Ermittlungen wurde die Wohnung der 62-Jährigen durchsucht und das dabei sichergestellte Material ausgewertet.
Einer strafrechtlichen Ahndung sind allerdings enge Grenzen gesetzt: Betrug verjährt nach fünf Jahren, und ein automatischer Verlust des Beamtenstatus ist nicht vorgesehen. Dieser würde erst dann eintreten, wenn die Studienrätin zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt würde.
Disziplinarverfahren läuft
Selbst wenn die strafrechtlichen Ermittlungen ohne nennenswerte Konsequenzen enden sollten, ist die Angelegenheit damit nicht vom Tisch. Gegen die Lehrerin läuft bereits ein Disziplinarverfahren, das grundsätzlich Maßnahmen wie Geldbußen, Gehaltskürzungen oder eine Entlassung aus dem Dienst ermöglicht.
Bereits ausbezahlte Dienstbezüge lassen sich auf diesem Weg jedoch nicht zurückfordern. Eine Sprecherin der Bezirksregierung stellte dazu klar: „Eine Rückforderung von Dienstbezügen sieht das Disziplinarrecht nicht vor.“