Die seit August 2022 gültige Verordnung über Immobilienfinanzierungsmaßnahmen von Kreditinstituten (KIM-VO), die strenge Auflagen für die Vergabe von Wohnbaukrediten festlegt, wird ab Mitte 2025 nicht mehr fortgeführt. Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat entschieden, diese Regelung auslaufen zu lassen, da im Bankensektor keine systemischen Risiken mehr bestehen.
Die KIM-Verordnung diente bisher als Instrument zur Stabilisierung des Marktes. Durch die Vorgaben – eine maximale Kreditlaufzeit von 35 Jahren, mindestens 20 Prozent Eigenkapital und die Begrenzung der monatlichen Rückzahlungsrate auf 40 Prozent des Nettoeinkommens – konnten sowohl eine Reduktion der Kreditausfälle als auch eine verbesserte Kapitalausstattung der Banken erreicht werden. Dennoch sieht das FMSG den Zweck der Verordnung als erfüllt an.
Veränderungen im Immobilienmarkt
Mit dem Auslaufen der KIM-VO wird privaten Haushalten ein erleichterter Zugang zu Wohnkrediten ermöglicht, was die Flexibilität auf dem Kreditmarkt erhöhen könnte. Experten erwarten, dass dies Investitionen und Projekte in der stark beanspruchten Bau- und Immobilienbranche fördern wird. Das FMSG wird den Markt jedoch weiterhin genau beobachten, insbesondere die Entwicklung des sektoralen Kapitalpuffers für Gewerbeimmobilien sowie mögliche Risiken im Bereich der Wohnimmobilien.
Der antizyklische Kapitalpuffer, der derzeit bei 0 Prozent liegt, könnte abhängig von der wirtschaftlichen Lage angepasst werden. In den kommenden Monaten wird sich zeigen, wie sich die Lockerungen auf den Kreditmarkt auswirken und in welchem Maße die Banken ihrer Verantwortung nachkommen, die Stabilität des Marktes zu gewährleisten.
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