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ÄNDERUNGEN

Neue Nebenjobs-Regelung: So viel dürfen Arbeitslose dazuverdienen!

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(FOTO: iStock, BKA/Andy Wenzel)

Bei der Arbeitslosen-Reform könnte sich Arbeitsminister Martin Kocher einige Einschränkungen bei der Zuverdienstmöglichkeit vorstellen.

Bei einem Besuch in Litauen betonte Kocher, dass die Zuverdienstmöglichkeiten für arbeitslose Personen doch nicht abgeschafft wird. Der Arbeitsminister könne sich aber gewisse Obergrenzen vorstellen. Wie er sich das vorgestellt hat, ist noch unklar.

475 Euro derzeit möglich:
Beim AMS-Geld und Notstandshilfe ist ein Zuverdienst bis zu 475,86 Euro monatlich möglich. Eine „vollständige Abschaffung“ werde es aber nicht geben, betont der Arbeitsminister.

Kocher sieht geringfügige Arbeitsplätze von arbeitslosen Personen auch positiv, weil Fähigkeiten erhalten werden und es die Möglichkeit für mehr Jobs anbietet. Aus Studien wisse man auch, dass somit die Arbeitslosigkeit verlängert werde. „Wir müssen schauen, dass wir den Zuverdienst so gestalten, dass er die Arbeitslosigkeit auf keinen Fall verlängert“, so Kocher.

Der Arbeitsmarktservice-Vorstand, Johannes Kopf sprach sich Ende August für ein Aus der Nebenjobs für Arbeitslose aus. Das Abschaffen der Notstandshilfe ist nicht geplant.

Quelle: Heute-Artikel