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Neue Strafen für österreichische Autofahrer in Italien möglich: Das wird teuer!

Symbolfoto. FOTO: iStock/krblokhin
Symbolfoto. FOTO: iStock/krblokhin

Italien verschärft seine Verkehrsregeln mit hohen Strafen für Handy-Nutzung, Alkohol- und Drogendelikte sowie Tieraussetzungen im Straßenverkehr. Auch Urlauber aus Österreich sollten sich auf strengere Maßnahmen und mögliche Führerscheinentzüge einstellen.

Italien hat seine Straßenverkehrsordnung deutlich verschärft, was auch für österreichische Urlauber von Bedeutung ist. Am Mittwoch verabschiedete der Senat in Rom die Reform mit 83 Ja-Stimmen, 47 Gegenstimmen und einer Enthaltung. Diese neuen Vorschriften treten in Kraft, nachdem bereits im April das Unterhaus zugestimmt hatte.

Striktere Maßnahmen

Die neue Gesetzgebung sieht ein härteres Vorgehen gegen Fahrer vor, die während der Fahrt ihr Handy benutzen. Bei Verstößen droht künftig eine Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro. Bei wiederholtem Verstoß erhöht sich die Strafe auf 1.400 Euro, und es kann zu einem Führerscheinentzug von bis zu drei Monaten kommen. Zudem werden dem Fahrer acht bis zehn Punkte im Führerschein-Vormerksystem („Punkteführerschein“) abgezogen. Verursacht die Nutzung des Handys einen Unfall, verdoppelt sich die Dauer des Führerscheinentzugs.

Verschärfungen im Straßenverkehr

Neben der Handy-Nutzung gelten auch striktere Regelungen für Fahrer, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen. Bei Drogeneinfluss wird der Führerschein für drei Jahre entzogen. Für Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 10 km/h liegen die Bußgelder zwischen 173 und 694 Euro. Tritt dieser Verstoß in städtischen Gebieten mindestens zweimal jährlich auf, erhöhen sich die Strafen auf 220 bis 880 Euro, und der Führerschein kann für 15 bis 30 Tage eingezogen werden.

Aussetzen von Tieren

Eine drastische Maßnahme betrifft das Aussetzen von Tieren auf der Straße. Dafür ist ein Führerscheinentzug von sechs Monaten bis hin zu einem Jahr vorgesehen. Sollten durch das Aussetzen Unfälle mit Todesfolge oder Verletzungen entstehen, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu sieben Jahren.

Für E-Tretroller ist nun eine Kennzeichen-, Helm- und Versicherungspflicht eingeführt worden. Zudem wurde das Fahrverbot für leistungsstarke Fahrzeuge von einem auf drei Jahre für Fahranfänger verlängert. Diese dürfen nun Fahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 75 kW/t und keine Autos mit einer maximalen Leistung von 105 kW/t nicht mehr steuern. Die vorherigen Leistungsgrenzen lagen bei 55 kW/t für allgemeine Kraftfahrzeuge und bei 70 kW/t für Personenkraftwagen.

Diese umfassenden Änderungen sollen die Verkehrssicherheit in Italien erhöhen und erfordern ein bewusstes Verhalten von ausländischen Fahrern, insbesondere Tourismusteilnehmern aus Österreich. Gesetzesverstöße können erhebliche finanzielle und rechtliche Konsequenzen mit sich bringen.