Nach rund 30 Jahren will Kroatien seine Regeln für den Wohnungsmarkt grundlegend überarbeiten. Das betrifft nicht nur Mieter, sondern auch Menschen in Österreich, die Wohnungen in Kroatien besitzen und langfristig vermieten.
Das derzeit geltende kroatische Mietgesetz stammt aus dem Jahr 1996. Nun soll ein neues Regelwerk für klarere Rechte und Pflichten von Vermieter:innen und Mieter:innen sorgen.
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft neue Mietverträge. Diese sollen künftig als notarielle Urkunde abgeschlossen beziehungsweise bei einem Notar solemnisiert werden. Dadurch könnten Vermieter:innen bei ausstehenden Mietzahlungen oder einer verweigerten Räumung schneller eine Vollstreckung einleiten, ohne zuvor ein langwieriges Gerichtsverfahren führen zu müssen.
Zustand der Wohnung wird dokumentiert
Bei der Übergabe der Wohnung soll künftig außerdem ein Protokoll erstellt werden. Dieses soll den Zustand der Immobilie, die Zählerstände sowie Fotos der einzelnen Räume enthalten.
Vermieter:innen müssen die Wohnung in einem Zustand übergeben, der die vereinbarte Nutzung ermöglicht, und für notwendige Reparaturen sorgen. Mieter:innen wiederum müssen die Miete und vereinbarte Betriebskosten regelmäßig bezahlen und die Wohnung sorgfältig behandeln.
Die Reform soll mehr Rechtssicherheit für beide Seiten bringen. Für Menschen, die in Österreich leben und eine Wohnung in Kroatien langfristig vermieten, bedeutet das: Bei neuen Mietverträgen könnten künftig deutlich strengere formale Vorgaben gelten.
Bis zum endgültigen Inkrafttreten muss das Gesetz allerdings noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.