Altersteilzeit, Krankenversicherung, AMS: Die Koalition schnürt ein Sparpaket, das mehrere Gruppen gleichzeitig trifft.
Für Besserverdienende wird die Altersteilzeit künftig deutlich unattraktiver: Bei Neueintritten in die Altersteilzeit wird ein Deckel bei 75 Prozent der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage eingeführt, der als Berechnungsgrundlage für das Altersteilzeitgeld gilt. Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage in Österreich beträgt 2025 6.450 Euro brutto. Ebenfalls gestrichen wird jene Regelung, die es Personen mit Anspruch auf eine Korridorpension bislang ermöglichte, unter bestimmten Voraussetzungen noch ein Jahr lang Arbeitslosengeld zu beziehen.
Selbständige betroffen
Darüber hinaus hat sich die Regierungskoalition auf die Abschaffung der Krankenversicherungsgutschriften für Selbständige geeinigt – eine Maßnahme, die bereits im Vorfeld medial diskutiert worden war. Konkret sollen die Gutschriften im Jahr 2027 halbiert und ab 2028 vollständig gestrichen werden.
Zusätzlich sind Kürzungen bei den Unternehmensförderungen des AMS im Umfang von zehn Millionen Euro für das Jahr 2027 vorgesehen. Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenderen Einsparungspakets im Bereich des Arbeitsmarkts, das in den Verhandlungen als Alternative zu ursprünglich geplanten Kürzungen beim sogenannten „Zwischenparken“ von Arbeitskräften beim AMS entwickelt wurde.