Nach einer heimlichen Geburt legte sie ihr Baby in die Waschmaschine – mit tödlichen Folgen. Das Gericht sah in der Tat einen bewussten Vertuschungsversuch.
Eine 35-jährige Frau muss für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis, nachdem sie ihr Neugeborenes in eine Waschmaschine gelegt hatte, was zum Tod des Kindes führte. Das Landgericht Hechingen sprach die Angeklagte des Totschlags schuldig. Nach Ansicht des Gerichts tat die Frau nach der Entbindung alles, um die Geburt geheim zu halten.
„Es sollte niemand mitbekommen, dass das Kind da ist“, erklärte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Die genauen Beweggründe der Frau blieben jedoch im Dunkeln.
Inhalt 1:
Die Geburt ereignete sich heimlich in der Wohnung, die die Verurteilte mit ihrem Lebensgefährten in Albstadt teilte. Nach der Entbindung platzierte sie das Neugeborene zusammen mit verschmutzter Kleidung in der Waschmaschine und verschloss die Trommel. Noch am selben Abend musste die Frau aufgrund starker Blutungen in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Auf Nachfragen des medizinischen Personals bestritt sie mehrfach, schwanger gewesen zu sein.
Tödlicher Waschgang
Während ihres Klinikaufenthalts startete ihr ahnungsloser Partner einen Waschgang. Er wusste nicht, dass sich das Baby in der Maschine befand. Der Waschvorgang verursachte beim Neugeborenen ein schweres Schädeltrauma.
„Sie wollten einfach, dass die Geburt unentdeckt bleibt“, stellte der Richter fest. Dadurch habe die Frau den Tod des Kindes billigend in Kauf genommen. Das Gericht erkannte jedoch an, dass sie zu jenen Frauen gehöre, die ihre Schwangerschaft verdrängt hätten. Obwohl sie von ihrer Schwangerschaft hätte wissen müssen, habe sie diese „total verdrängt“.
Strafmaß umstritten
Die Angeklagte beteuerte bis zum Schluss: „Ich wusste nicht, dass ich schwanger bin.“ Als das Kind zur Welt kam, sei sie schockiert gewesen und habe gedacht, es sei bereits tot.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine achtjährige Haftstrafe gefordert. Die Verteidigung plädierte hingegen auf drei Jahre Gefängnis mit der Begründung, die Frau habe sich in einem Schockzustand befunden, da sie nichts von ihrer Schwangerschaft gewusst habe und von den einsetzenden Wehen überrascht worden sei.