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„N*tten und Koks“: Was Menschen bei Banküberweisungen schreiben

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(FOTO: iStock)

Bei Überweisungen sollte man aufpassen, was man im Verwendungszweck schreibt. Vorsicht ist geboten, denn am Ende könnte sogar die Polizei ermitteln.

Es stellt sich immer wieder aufs Neue heraus, dass viele Bankkunden es zu langweilig finden, bei Zahlschein-Überweisungen in das Feld „Verwendungszweck“ eine Rechnungsnummer einzutragen. Doch genau, das könnte zu einem Problem mit der Polizei führen.

Banken müssen nämlich Überweisungen auf den Verdacht von Geldwäsche oder Betrug prüfen. „Lustig gemeinte Verwendungszwecke können zu erhöhtem Arbeitsaufwand und auch Verzögerungen führen“, sagt Stefan Marotzke, Sprecher des Sparkassen- und Giroverbandes in einem Interview zu Welt.de.

Die deutsche Staatsanwaltschaft bestätigt, dass „immer wieder Geldwäscheverdachtsanzeigen wegen bemerkenswerter Verwendungszwecke (‚Koks Nutten Marihuana und was man sonst so für eine gute Party braucht‘, ‚waffenfähiges Plutonium‘) kamen“. Mittlerweile habe dies aufgehört. Immer wieder dabei sind Überweisungszwecke wie „Kauf dir ein Snickers“, „Danke für letzte Nacht“, „Waffenfähiges Plutonium“, „endlich Millionär“, „Hier du Kapitalist“, „Almosen“, „Mitgliedsbeitrag Justin-Bieber-Fanclub“, „deine Armut kotzt mich an“, „Geld stinkt nicht“ oder „Suche reife Frauen ab 60“.

Nichtsdestotrotz: „Kreditinstitute sind verpflichtet, Ungewöhnlichkeiten in Geschäftsbeziehungen und im Zahlungsverkehr zu erkennen“, sagt der Bundesverband deutscher Banken. Das Zollkriminalamt berichtet, dass sie von möglichen Geldwäscheaktionen ausgehen. Viele Verdachtsfälle würden dann von der Staatsanwaltschaft geprüft und gegebenenfalls an die Polizei übermittelt werden.

Quellen: welt.de